WICHTIGER HINWEIS

  1. Reservierung und Ticket werden als persönliche Daten betrachtet, daher erlauben Aegean Airlines und Olympic Air keine vollständige Namensänderung .
  2. Das Ziel der aktuellen Richtlinie ist die Namenskorrektur unter bestimmten Bedingungen.
  3. Die Gebühr für die Namenskorrektur wird im Steuerfeld mit dem OC-Code mit einem Betrag von 23 EUR für griechische und internationale Agenturen eingetragen.
  4. Achtung: Änderung des Fluggasttyp-Codes Kind zu Erwachsener, Erwachsener zu Kind nicht zulässig.

3.1 Einleitung

 

Ein Ticket ist ein persönliches Dokument, das nicht auf eine andere Person übertragen werden kann; dies gilt auch für die entsprechende Buchung. Daher erlauben Aegean Airlines und Olympic Air generell keine Namensänderungen.Ziel dieser Richtlinie ist es mögliche Umstände und die damit verbundene Überprüfung, die eine Namensänderung ermöglichen, zu beschreiben. 

3.1.1Namensänderungen für individuelle Buchungen

 

Unter folgenden Gegebenheiten sind Namensänderungen erlaubt, unter der Voraussetzung, dass ein offizielles Dokument Druch Aegean Hub versandt wird, welches den korrekten Namen beweist.


Fälle:

  • Die Buchung erfolgte auf den Nachnamen des Ehemannes anstatt auf den Mädchennamen oder umgekehrt.
  • Der griechische Name wurde mit lateinischen Buchstaben falsch eingegeben, z.B. MPARMPAS statt BARBAS.
  • Der Passagier hat mehr als einen Vornamen und der zweite Vorname muss hinzugefügt werden, da zum Zeitpunkt der Buchung nur der erste Vorname eingegeben wurde.
  • Verwechslung von Nachname/Vorname.
  • Tippfehler von maximal drei Zeichen im Vor-oder Nachnamen für internationale Tickets.
  • Jeder andere Fall eines Fehlers bei Vor -u. Nachnamen, muss vom jeweiligen Verkaufsleiter des Marktes, indem das Reisebüro beheimatet ist, geprüft und genehmigt werden (unter der Voraussetzung der Passagier bleibt immer gleich).
  • Die Reservierung wurde unter dem Spitznamen und nicht unter dem vollständigen Namen angelegt. Spitznamen (z.B. Tom statt Tomas, Jon statt Jonathan, Giota statt Panagiota, usw.).
  • Der Reisende/das Reisebüro hat vergessen (oder aus anderen Gründen), den zweiten Vornamen in die Buchung einzugeben.
  • Einem Erwachsenen mit anderem Familiennamen wurde ein Kleinkind zugeordnet. Zum Beispiel muss PAPADOPOULOY/MARIA/INF mit PAPADOPOULOS/NIKOLAOSMR verknüpft werden.
  • Tippfehler von maximal drei Zeichen im Vor- oder Nachnamen bei Tickets für inländische/internationale Strecken, einschließlich der Passagierart MR iso MRS, MRS iso MR, usw.
    (Achtung: Änderung des Fluggasttyp-Codes Kind zu Erwachsener, Erwachsener zu Kind nicht zulässig)

 

Anmerkung:

  • Für Reiseagentur-Tickets mit Preisnachlass (AD Tickets) ist eine Namensänderung nicht möglich.

3.1.2 Vorgehensweise bei Namensänderung für individuelle Buchungen

Die unten beschriebene Vorgehensweise bei Namensänderung muss in folgenden Fällen angwendet werden:

  • PNR mit ausgestelltem und nicht ausgestelltem Ticket
  • PNR welches über ein GDS erstellt wurde (Amadeus, Galileo, Sabre, Worldspan, usw.)
  • PNR mit A3 oder/und OA Flügen und Tickets mit A3 oder ΟΑ Ticketnummer(ausschließlich)
  • PNR mit von A3 oder/und von OA ausgeführten Flügen mit A3 oder ΟΑ Ticketnummer(ausschließlich)
  • PNR mit A3 Code-Share-Flügen / mit von OA ausgeführten Flügen und mit A3 oder ΟΑ Ticketnummer(ausschließlich)
  • PNR mit OA Code-Share-Flügen / mit von A3 ausgeführten Flügen und mit A3 oder ΟΑ Ticketnummer(ausschließlich)

3.1.2.1 Allgemein

Die Reiseagentur muss einen neuen PNR mit denselben Flugdaten und in derselben Buchungsklasse, aber mit dem richtigen Namen erstellen. Sollte dieselbe Buchungsklasse (RBD) nicht verfügbar sein, muss die Buchung in einer anderen Buchungsklasse oder durch Warteliste vorgenommen werden.

Die Reiseagentur kann dann das Helpdesk von Aegean Airlines oder Olympic Air kontaktieren, um die ursprüngliche Buchungsklasse (RBD) im neuen PNR bestätigt zu bekommen.

Vorsicht:

Die einzige Ausnahme besteht im Vorgang „Infant“ hinzufügen. Nur in diesem Fall kann der Agent mit dem Hinzufügen des „Infants“ in dem ursprünglichen PNR fortfahren. 

Anmerkung:

Brechen Sie das PNR mit dem falschen Namen nicht ab, bevor Sie das neue PNR im HK Status im ursprünglichen RBD erstellt haben. Zusätzlich, müssen alle special requests (SSR) und/oder Vielfliegernummern in das neue PNR eingetragen werden.

Stornieren Sie den PNR mit dem falschen Namen erst, wenn Sie den neuen PNR im HK-Status und im ursprünglichen RBD bestätigt haben. Zusätzlich müssen alle Special Service Requests (SSR) und/oder die Vielfliegernummer im neuen PNR hinzugefügt werden.

Der PNR mit dem falschen Namen darf erst nach entsprechender Bestätigung durch die Fluggesellschaft storniert werden. Vor der
Stornierung muss ein entsprechender Kommentar hinzugefügt werden, der den Grund der Stornierung unter Angabe des neuen PNR angibt.

3.1.2.2.PNR ohne Ticket

Für von Reiseagenturen vorgenommenen Buchungen (PNRs), muss der Agent die Namensänderung beantragen und eine neue Buchung (PNR) mit denselben Reisedetails und derselben Buchungsklasse, wie oben in (3.1.2.1) beschrieben, erstellen.

Vorsicht
Falls die Namensänderung im selben PNR vorgenommen wird, können Synchronisationsprobleme auftreten. Daher muss immer ein neue Buchung (PNR) erstellt werden.

3.1.2.3.PNR mit ausgestelltem Ticket

Für von Reiseagenturen getätigte Buchungen (PNRs), muss der Agent die Namensänderung beantragen und eine neue Buchung (PNR) mit denselben Reisedetails und derselben Buchungsklasse, wie oben in (3.1.2.1) beschrieben, erstellen. Zusätzlich muss der Tarifbetrag mindestens so hoch oder höher sein wie dass des ursprünglichen Tickets.

A. GDS-Buchung durch Reisebüro bei Tippfehlern bis zu 3 Buchstaben (Valid only for Auto Approved).

  • Neuer PNR in einem beliebigen verfügbaren veröffentlichten RBD (Buchungsklasse), gleiche Flugklasse (z.B. Economy).
  • Manuelle Neuausstellung des Tickets ohne zusätzliche Tariferhöhung (ursprünglicher Ticketpreis).
  • Wenn keine Änderung der Reiseroute: keine Umbuchungsgebühren.
  • Original-Tarif Familie
  • Differenz der Steuer, falls vorhanden
  • OC = 23 EUR, Gebühr für Namensänderung
  • Das Feld für den Vermerk auf dem neuen Ticket muss auch die ursprüngliche Ticketnummer und den Hub Waiver Code enthalten.

Endorsement: “Valid on A3/ΟΑ flights only/OC 23 for name change/ICW (original tkt number 390…)/waiver code (aegean hub id)”

B. GDS-Buchung durch Reisebüro bei Tippfehlern über 3 Buchstaben

  • Neuer PNR, mit genau denselben Reisedaten.
  • Neuausstellung von Tickets gemäß den Richtlinien für „voluntary change“.
  • Wenn keine Änderung der Reiseroute: keine Umbuchungsgebühren.
  • Original-Tarif Familie
  • Differenz der Steuer, falls vorhanden
  • OC = 23 EUR, Gebühr für Namensänderung
  • Das Feld für den Vermerk auf dem neuen Ticket muss auch die ursprüngliche Ticketnummer enthalten.

Endorsement: “Valid on A3/ΟΑ flights only/OC 23 name change/ ICW (original tkt number 390…)”

Beispiele:
  1. Ein Ticket wurde ursprünglich in Y/class mit einem Flugpreis von 100€ ausgestellt. 
    Zum Zeitpunkt bei dem die Reiseagentur die Namensänderung vornimmt, liegt der Y/class Preis bei nun 103€.
    In diesem Fall, muss der Reiseagent die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem aktuellen Preis der Y/class berechnen (ohne Umbuchungsgebühr).
     
  2. Ein Ticket wurde ursprünglich in Κ/class mit einem Flugpreis von 80€ ausgestellt.
    Zum Zeitpunkt bei dem die Reiseagentur die Namensänderung vornimmt, liegt der K/class Preis bei 75€ .

In diesem Fall muss die Reiseagentur eine höhere Buchungsklasse (RBD) buchen, sodass der neue Flugpreis gleich hoch oder höher ist. Die Tarifdifferenz zwischen der ursprünglichen und der neuen Buchungsklasse (RBD), entsprechend des zum Zeitpunkt der neuen Buchung verfügbaren publizierten Tarifs, muss berechnet werden (ohne Umbuchungsgebühr).

Die übliche Vorgehensweise muss befolgt werden d.h. Neutarifierung gemäß A3-Richtlinie für völlig unbenutzte („totally unused“) und teilweise benutzte Tickets („partial used“ ) vorgenommen werden.

3.1.2.2PNR mit teilweise genutzten Tickets („partial used“)

Namensänderungen sind auch in teilweise genutzten Tickets erlaubt.

In diesem Fall  muss die Gebühr für Namensänderung und jegliche Steuerdifferenz berechnet werden.

Das Ticket wird gemäß A3 Bestimmungen für „voluntary partial used“  neu ausgestellt, demnach gibt es keine Tarifdifferenz.

Das gleiche Verfahren und die gleichen Ticketing-Aktionen wie in Abschnitt 3.1.2.3 PNR mit ausgestelltem Ticket sind zu befolgen.

Anmerkung:

Wenn es außer der Namensänderung keine andere Änderung in der Buchung gibt (Flug/Zeit/Datum, usw.) und die Flugroute gleich bleibt, wird keine Umbuchungsgebühr erhoben.

Wenn bereits ein EMD für Gepäck ausgestellt wurde (XBAG/XBAC), muss dieses Dokument ebenfalls neu ausgestellt werden, damit es auf den richtigen Passagiernamen lautet.

Jegliche Differenz im EMD-Betrag (es besteht eine Erhöhung der Kosten zwischen dem Datum der Ausstellung des ursprünglichen EMDs und dem Datum der Neuausstellung) muss ebenfalls eingezogen werden.

Es werden keine anderen Namensänderungen außer den oben aufgeführten zugelassen.

Die Richtlinie für Namensänderung gilt auch für „Infant“ Tickets.

Falls die Währung eine andere als EUR ist, rechnet der Agent am Datum der Neuausstellung den EUR-Betrag in die Zahlungswährung (lokale Währung) um.