Seit dem 1. Juni 2019 müssen alle Mitglieder (=Reisebüros) gemäß der neuen Vorschrift der IATA-Resolution 830D ihre Kunden aktiv fragen, ob sie ihre Kontaktdaten an die Fluggesellschaften weitergeben möchten, um sie im Falle von Störungen des Flugbetriebs kontaktieren zu können. Zudem müssen sie die Fluggäste darauf hinweisen, dass sie bei Ablehnung der Angabe dieser Daten möglicherweise keine Benachrichtigung von der Fluggesellschaft im Zusammenhang mit einer Flugannullierung erhalten. Die Kontaktdaten sind unter Verwendung der folgenden IATA-Standard-SSR-Formate in die Buchung einzutragen:

"SSR CTCM" ( Fluggast, der seine Handynummer inkl. Landesvorwahl angibt) und/oder

"SSR CTCE" ( Fluggast gibt E-Mail Adresse an)

"SSR CTCR" ( Fluggast verweigert die Angabe von Kontaktinformationen)

Fluggäste, die entweder SSR CTCM- und/oder SSR CTCE-Elemente in ihrer Buchung haben, werden bei kurzfristigen Flugunregelmäßigkeiten (INVOL) direkt benachrichtigt, während bei langfristigen Flugplanänderungen die Reisebüros durch eine PNR-Mitteilung über die Queue benachrichtigt werden und die Fluggäste entsprechend informieren müssen.

Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtung behalten sich Aegean Airlines und Olympic Air das Recht vor, das Reisebüro für die Entschädigungskosten der Passagiere aufgrund der fehlenden Informationen in Regress zu nehmen. Fluggäste mit SSR CTCR können nicht direkt von der Fluggesellschaft informiert werden und müssen sich auf die Maßnahmen des Reisebüros verlassen.