Wichtige Hinweise

  1. Rollstühle werden unentgeltlich befördert und zählen nicht zum Standardgepäck
  2. Die Beförderung von Rollstühlen, die mit einer Nassbatterie ausgestattet sind, ist nicht gestattet.
  3. Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität (PRM) dürfen zwei Mobilitätshilfen ohne Aufpreis befördern

Gebühren

        
Rollstühle werden kostenlos befördert und gelten nicht als Teil des Standardgepäcks.

Rollstühle werden vom Flughafen/Airline zur Verfügung gestellt: Die Beförderung im Rollstuhl ist kostenlos.
Eigener Rollstuhl des Fluggastes: Für die Beförderung eines eigenen Rollstuhls wird keine Gebühr erhoben.
Behinderte Fluggäste (PRM) dürfen zwei Mobilitätshilfen ohne Aufpreis mitnehmen.

Mobilitätshilfen, die für Sportzwecke genutzt werden können, sind ebenfalls kostenlos (bis zu zwei Stück insgesamt).
Handelt es sich bei den Sportgeräten nicht um Mobilitätshilfen, so gelten die allgemeinen Regeln für die Beförderung von Sportgeräten auch für behinderte
Fahrgäste.
1.Beispiel: 
Der PRM Passagier reist mit einem Rollstuhl und noch einem zusätzlich als Sportausrüstung (Mobilitätshilfe). Beide werden kostenlos befördert.
2. Beispiel:
Der PRM Passagier reist mit einem Rollstuhl und einer Angelausrüstung. Der Rollstuhl ist kostenlos, aber die Kosten für die Angelausrüstung werden gemäß der Liste für Sportausrüstung berechnet (1.3 SONDERGEPÄCK).

Rollstuhl Kategorien

Um diese Art von Service für den Passagier zu gewährleisten, muss eine entsprechende Anfrage bei der Buchung über Ihr System erfolgen.
Es gibt drei Kategorien von Rollstuhl-Patienten:
  • WCHR: Fluggäste die Treppen steigen und sich in der Flugzeugkabine fortbewegen können, aber einen Rollstuhl oder andere Hilfe benötigen, um sich zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude, im Abfertigungsgebäude und zwischen Ankunfts- und Abflugorten zu bewegen.
  • WCHS: Fluggäste die keine Treppen steigen oder hinuntergehen können, sich aber in der Flugzeugkabine bewegen können und einen Rollstuhl benötigen, um sich zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude, im Abfertigungsgebäude und zwischen Ankunfts- und Abflugorten zu bewegen.
  • WCHC: Diese Kategorie deckt ein breites Spektrum von Fluggästen ab. Dazu gehören Fluggäste, die völlig bewegungsunfähig sind, die sich nur mit Hilfe eines Rollstuhls oder eines anderen Hilfsmittels fortbewegen können und die von der Ankunft am Flughafen bis zum Einsteigen ins Flugzeug oder erforderlichenfalls in einen speziellen, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Sitzplatz Hilfe benötigen; dasselbe gilt für das Aussteigen aus dem Flugzeug bei der Ankunft. Zu dieser Kategorie gehören auch Fluggäste mit einer Behinderung, die nur die unteren Gliedmaßen betrifft, die Hilfe beim Ein- und Aussteigen und bei der Fortbewegung in der Flugzeugkabine benötigen, sich aber ansonsten selbständig in ihrem eigenen Rollstuhl am Flughafen fortbewegen können. 
    Hinweis: Die Angabe des Grades der Selbstständigkeit zum Zeitpunkt der Buchung vermeidet Situationen, in denen unangemessene Hilfe angeboten werden könnte.

Anweisungen Zur Anfrage Eines Rollstuhls

Passagiereigene Rollstühle

WCMP: Manuell betriebener Rollstuhl
WCBD: Trockenbatterie-Rollstuhl
WCLB: Rollstuhl mit Lithium-Ionen-Batterie.

Um einen WCMP, WCBD oder WCLB zu bestätigen, muss unbedingt auch die SR mit dem Rollstuhltyp (z.B. WCHC) eingegeben werden, andernfalls kann die SR nicht bestätigt werden.

Es gibt zwei Kategorien von Rollstühlen:

Rollstühle mit auslaufsicherer (Trocken-) Batterie & Rollstühle mit einer Batterie die auslaufen kann (Nassbatterie)

Vorsicht: Rollstühle deren Batterie auslaufen kann, sind nicht zum Transport zugelassen.

ANMERKUNG: Aegean Airlines akzeptiert 2 Rollstühle von jedem Typ (WCHR/WCHS/WCHC), insgesamt 6 pro Flug. Nur bei einer Gruppen-Buchung können bis 8 WCHC und/oder WCHR zugelassen werden.

Zulassung

Rollstühle mit auslaufsicherer Batterie sind zugelassen und es gelten folgende Verpackungsregeln:

Die Batterie darf nicht betriebsbereit angeschlossen sein.

Die Batteriepole müssen durch Isolierung gegen Kurzschluss gesichert sein.

Die Batterie muss sicher am Rollstuhl befestigt sein.

Anfrage Zur Bereitstellung Eines Rollstuhls

Damit ein Rollstuhl genehmigt wird, müssen Sie in die Buchung –vor der Reise des Passagiers– den relevanten Eintrag (SSR) Ihres GDS mit NN-Status einfügen, wobei Sie die entsprechende Abkürzung je nach Bedürfnis/Anfrage des Passagiers (WCHR/WCHS/WCHC) auswählen und den gefragten Grund angeben. Es folgt eine Aegean-Antwort nach dem SSR-Status (HK oder UC), begleitet von –falls notwendig– einer entsprechenden SSR, die Ihnen die korrekten Details mitteilt. Falls Sie diese Details nicht bereits befolgt haben, sollten Sie eine neue, richtige SSR einfügen. Aegean wird Ihnen dann nach demselben Verfahren antworten.

Damit WCMP, WCBD oder WCLB bestätigt werden können, muss auch die SR mit dem Rollstuhltyp (z. B. WCHC) eingegeben werden, sonst wird die SR nicht bestätigt.

Im Falle eines eigenen Rollstuhls des Fahrgastes wird die SR WCMP/WCBD nicht bestätigt, wenn keine Bestätigung für WCH* vorliegt oder es sich um UC oder HN handelt.

Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf den SSR-Status (HK oder UC) auch von der Anzahl der bereits gebuchten Rollstuhltypen (WCHR/WCHS/WCHC) aus den pro Flug festgelegten Kontingenten abhängt.

Für weitere Informationen zu den Einträgen, kontaktieren Sie bitte das relevante Help Desk Ihres GDS oder besuchen Sie die Hilfe/Info Seiten des GDS.