Wichtige Hinweise
- Aegean Airlines und Olympic Air akzeptieren nur Hunde als Assitenztiere.
- Die Leistung muss für einen Begleithund als SR SVAN (nicht PETC) gebucht und bestätigt werden.
Definition
Ein Assistenztier ist entweder:
- Sind ausgebildet Funktionen auszuführen, um einer Person mit einer Behinderung zu helfen, oder
- hat die Fähigkeit, einer Person mit einer Behinderung zu helfen (d. h. einem anfallsalarmierten Tier)
Arten von Assistenztieren
Ausgebildete Diensthunde:
- Blindenführhunde, die darauf trainiert sind, Passagiere mit eingeschränktem Sehvermögen zu führen.
- Hörgerätehunde, die darauf trainiert sind, Passagiere mit eingeschränktem Hörvermögen zu führen.
- Andere Diensthunde, die ausgebildet sind, um beispielsweise epileptische oder autistische Passagiere zu unterstützen.
- Rettungshunde
Assistenzhund
Aegean Airlines erlaubt nur Hunde als Assistenz. Alle anderen Tiere sind als Assistenz abzulehnen. Das Begleittier sollte spätestens 48 Stunden vor Abflug angefordert werden. Es wird unabhängig von Gewicht oder Größe akzeptiert.
- Der Hund sollte als SR SVAN (nicht PETC) gebucht und in der Reservierung bestätigt werden.
- Wenn es während des Fluges nicht benötigt wird, kann das Servicetier auch als AVIH kostenlos für die Reise im Frachtraum akzeptiert werden.
- Der Passagier ist dafür verantwortlich, einen Transportkoffer/Käfig bereitzustellen oder am Flughafen zu kaufen.
- Der Sitz neben dem behinderten Fahrgast soll nach Möglichkeit freigehalten werden.
- Der Assistenzhund darf keine direkte Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit anderer darstellen
- Er darf keine Gefahr einer Störung des Flugbetriebs darstellen
- Es ist nicht erlaubt sich in der Kabine zu bewegen
- Er sollte angeschnallt oder anderweitig zurückgehalten werden
- Bei Flügen mit einer planmäßigen Dauer von 8 Stunden oder mehr kann vom Fluggast verlangt werden, dass der Fluggast nachweisen kann, dass sich das Tier während des Fluges nicht selbst erleichtern muss oder dass das Tier sich in einer Weise entlasten kann, die nicht gesundheitsschädlich ist oder Hygieneproblem auf dem Flug
AUSNAHME: Auf Flügen in die/aus den USA müssen Begleittiere nicht angeschirrt oder angeschnallt werden, es sei denn, solche Maßnahmen sind erforderlich, um unangemessenes Verhalten zu mildern.
- Auf Flügen mit einer voraussichtlichen Flugdauer von mehr als 8 Stunden, muss der Passagier eventuell dokumentieren können, dass das Tier nicht während des Fluges austreten muss oder, dass das Tier seine Notdurft auf eine Art verrichten kann, die keine Probleme für die Gesundheit und Hygiene auf dem Flug hervorruft.
AUSNAHME: Auf Flügen nach/von den USA, müssen Assistenzhunde nicht angebunden oder beschränkt sein, außer solche Maßnahmen sind notwendig, um unangebrachtes Verhalten zu verhindern.
Anzahl der Assistenztiere:
- Die Anzahl der an Bord akzeptierten Begleittiere ist nicht an das Kontingent der in der Kabine zugelassenen regulären Haustiere (PETC) gebunden oder begrenzt; der Transport von Diensttieren erfolgt zusätzlich für alle Flugzeuge der A320-Familie.
- Bei Flügen, die mit DH8-100, ATR-42 und ATR-72 durchgeführt werden, darf die Anzahl der Servicetiere und PETC die maximal zulässige PETC-Quote nicht überschreiten.
Dokumentation
- Export/Import- oder Durchreise-Genehmigungen
- Gesundheits -oder Impfzertifikate
- Ausgebildete Begleithunde müssen von einer Organisation zertifiziert sein, die Vollmitglied von Assistance Dogs International (ADI) oder der International Guide Dog Federation (IGDF) ist, oder European Guide Dog Federation (EGDF) oder jede national zertifizierte Blindenführhundeschule.
Anmerkung: Falls ein Assistenztier aufgrund der Importregelungen nicht als Gepäck transportiert werden kann und als Frachtgut transportiert werden muss, gelten die entsprechenden Frachtgut-Tarife.
Die Nachweise für den Assistenz-Status sollte nur im Falle von Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der mündlichen Versicherung des Passagiers, dass er ein Assistenztier benötigt, kontrolliert werden.
Der Passagier muss Folgendes bereitstellen:
- glaubwürdige schriftliche Zusicherungen des behinderten Passagiers, der das Tier benötigt
- sonstige schriftliche Dokumentation
- physische Indikatoren am Tier wie Geschirre, Anhänger, Westen, Umhänge oder Rucksäcke
- Ausweispapiere
In diesen Fällen ist keine weitere Dokumentation des Servicetierstatus erforderlich.
Kosten
Die Beförderung von Assistenztieren ist kostenlos, vorausgesetzt dass:
- das Tier in den vorgesehenen Bereich der Flugkabine passt, oder
- im Frachtraum reist.
Wenn das Tier überdimensional ist und der Passagier darauf besteht, es mit in die Flugkabine zu nehmen:
- bieten Sie die Option an einen zweiten Sitzplatz zu buchen oder
- bieten Sie einen späteren Flug an, um beide zusammen unterzubringen.