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  • Haustiere

Haustiere

  • Transport von haustieren in der flugzeugkabine (PETC)
  • Transport von haustieren im frachtraum (AVIH)
  • Gebühren
  • Sonderfälle
  • Restriktionen
  • Tierärztliche erklärung

Transport von haustieren in der flugzeugkabine (PETC)

Wichtige Hinweise

  1. Die Tiertransportbox darf nicht größer sein als 55cm Länge, 40cm Breite und 23cm Höhe (A320-Familie) sowie 40cm x 25cm x 25cm (DH8-100 & ATR42 / ATR72). 
  2. Passagiere mit Infants (INFs) dürfen keine PETC mitnehmen.
  3. Am Flughafen ist eine Checkliste für die Annahme von lebenden Tieren auszufüllen und zu unterzeichnen.

Transportbehältnis und Abmessungen

  • Die Beförderung von Haustieren in der Flugzeugkabine ist nur zulässig, wenn die Tiere in einer speziellen Transporttasche für Haustiere befördert werden. Fluggäste dürfen nur ein Haustier mitnehmen, das den Fluggast in der Flugzeugkabine begleitet, und zwar entweder einen Hund oder einer Katze. Das Haustier muss in einer speziellen Transporttasche für Haustiere untergebracht sein, die vom Fluggast selbst zu beschaffen ist. Möchte der Fluggast mehr als ein Haustier mitnehmen, müssen die Tiere bereits miteinander vertraut sein.
  • Die Transporttasche für Haustiere darf nicht größer als 55 cm lang, 40 cm breit und 23 cm hoch sein (A320 family).
  • Bitte beachten Sie, dass für DH8-100, ATR 42-600 und ATR72-600 Fluggerät die Abmessungen der Transporttasche für Haustiere auf folgende Maße reduziert ist: 40cm x 25cm x 25cm.
  • Das zulässige Höchstgewicht für ein Haustier, einschließlich des Transportbehälters, beträgt 8 kg. Das Gesundheitsbuch für Haustiere muss beim Check-in zur Kontrolle vorgelegt werden, und das Tier muss mit einem Mikrochip versehen sein. Bei Reisen ins Ausland müssen Sie außerdem einen Haustierausweises vorlegen.

Gesundheitliche Voraussetzungen

  • Das Tier muss mindestens 12 Wochen alt sein und am Tag der Reise eine gültige Tollwutimpfung haben Damit eine Impfung als gültig angesehen werden kann, muss sie nach der Anbringung des Mikrochips oder der Tätowierung vorgenommen worden sein. Die Tollwutimpfung muss jedes Jahr wiederholt werden. Wenn das Tier zum ersten Mal gegen Tollwut geimpft wurde, ist eine Reise erst nach 21 Tagen ab dem Datum der Impfung möglich. Die gleiche Einschränkung von 21 Tagen gilt für den Fall, dass die Impfung nach dem ursprünglichen Ablaufdatum aufgefrischt wird.
  • Passagiere mit Infants (INFs) dürfen keine PETC mitnehmen.
  • Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRMs), schwangere Frauen und unbegleitete Kinder (UMNR) dürfen PETC mitnehmen.
  • Tiere, die für Labor- und wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind, werden nicht akzeptiert, es sei denn, der Versender legt eine Bescheinigung vor, die bestätigt, dass die Tiere im Auftrag eines medizinischen Forschungskrankenhauses oder einer wissenschaftlichen Einrichtung transportiert werden.
  • Das Tier muss sauber, gesund, harmlos, geruchlos und nicht trächtig sein.
  • Das Tier darf nicht sediert sein.

ANWEISUNGEN ZUR ANFRAGE EINES HAUSTIERS IN DER KABINE BEI DER BUCHUNG VON IN -UND AUSLANDSFLÜGEN


Damit der Transport genehmigt wird, müssen Sie in die Buchung – vor der Reise des Passagiers – den relevanten Eintrag (SSR) Ihres GDS mit NN-Status einfügen, wobei Sie die Art des Haustieres (Katze oder Hund), das Gewicht einschließlich der Box und die Dimensionen der Box angeben. Es folgt eine Aegean-Antwort nach dem SSR-Status (HK oder UC), begleitet von – falls notwendig – einer entsprechenden SSR, die Ihnen die korrekten Details mitteilt. Falls Sie diese Details nicht bereits befolgt haben, sollten Sie eine neue, richtige SSR einfügen. Darauf wird derselbe Vorgang von Aegean für die Antwort befolgt. 
  
Zusätzlich, hängt die Antwort nach dem SSR-Status (HK oder UC) auch von der Anzahl der angewandten PETs (Katzen oder Hunde) pro Flug und den Restriktionen.

Für weitere Informationen zu den Einträgen, kontaktieren Sie bitte das relevante Help Desk Ihres GDS oder besuchen Sie die Hilfe/Info Seiten Ihres GDS.

Transport von haustieren im frachtraum (AVIH)

Wichtige Hinweise

  1. Ein Passagier darf höchstens 5 Haustiere mitnehmen.
  2. Das Gesamtgewicht der AVIH (einschließlich des Behälters/der Box) darf 50 kg nicht überschreiten.
  3. Tiere werden nur im Frachtraum von Airbus-Flugzeugen transportiert. In Dash-Flugzeugen von Olympic Air ist der Transport von AVIH nicht erlaubt.

Definition 

 

Die Tiere, die im Frachtraum als aufgegebenes Gepäck transportiert werden, sind Haustiere, wie Hunde und Katzen.

Falls die Katze, der Hund mehr als 8 kg wiegt (einschließlich Transportbox), kann der Transport nur im Frachtraum des Flugzeugs erfolgen, wobei das entsprechende Buchungsverfahren eingehalten werden muss. Abgesehen von bestimmten Rassen, es ist wichtig zu erwähnen, dass der Transport eines Haustiers im Frachtraum des Flugzeugs nur in Airbus-Maschinen möglich ist. Dash 8 Flugzeuge von Olympic Air können keine AVIH transportieren.

Das Tier muss sauber, gesund, harmlos, geruchlos und nicht trächtig sein.

Das Tier darf nicht sediert sein. 

Das Tier muss im Besitz eines gültigen Heimtierausweises sein (alternativ ein Gesundheitshandbuch - NUR gültig für Inlandsflüge)

Das Tier muss mindestens 12 Wochen alt sein und am Tag der Reise eine gültige Tollwutimpfung haben Damit eine Impfung als gültig angesehen werden kann, muss sie nach der Anbringung des Mikrochips oder der Tätowierung vorgenommen worden sein. Die Tollwutimpfung muss jedes Jahr wiederholt werden. Wenn das Tier zum ersten Mal gegen Tollwut geimpft wurde, ist eine Reise erst nach 21 Tagen ab dem Datum der Impfung möglich. Die gleiche Einschränkung von 21 Tagen gilt für den Fall, dass die Impfung nach dem ursprünglichen Ablaufdatum aufgefrischt wird.

Tiere, die für Labor- und wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind, werden nicht akzeptiert, es sei denn, der Versender legt eine Bescheinigung vor, die bestätigt, dass die Tiere im Auftrag eines medizinischen Forschungskrankenhauses oder einer wissenschaftlichen Einrichtung transportiert werden. 

  • Die maximale Anzahl der Haustiere, die ein Inhaber transportieren kann, ist bis zu 5 Tiere.
  • Als Grundregel, sollte jede Box nur ein Tier enthalten.
  • Es können jedoch bis zu 2 Hunde oder Katzen in einer Box zugelassen werden, falls die Tiere bis 14 kg pro Tier wiegen und miteinander vertraut sind.
  • Außerdem, können bis zu 3 Hunde oder Katzen in einer Box zugelassen werden, vorausgesetzt die Tiere sind bis zu 6 Monate alt und stammen von demselben Wurf.
  • Das Gesamtgewicht des AVIH (einschließlich der Box) ist nicht auf einen bestimmten Wert begrenzt, es wird jedoch empfohlen, dass das AVIH nicht über 50kg wiegt.
  • PRMs, schwangere Frauen, UMNRs dürfen AVIH mit sich führen
  • Der Transport von Tieren im Flugzeugfrachtraum kann nicht akzeptiert werden, wenn die Umsteigezeit drei (3) Stunden überschreitet.

Transportbehälter Anforderungen

Transportbehälter Anforderungen für die Beförderung von Tieren im Frachtraum 

ANWEISUNGEN ZUR ANFRAGE EINES HAUSTIERS IM FRACHTRAUM BEI DER BUCHUNG VON IN -UND AUSLANDSFLÜGEN 

Damit der Transport genehmigt wird, müssen Sie in die Buchung – vor der Reise des Passagiers – den relevanten Eintrag (SSR) Ihres GDS mit NN-Status einfügen, wobei Sie die Art des Haustieres, das Gewicht, einschließlich der Box, und die Dimensionen der Box angeben. Es folgt eine Aegean-Antwort nach dem SSR-Status (HK oder UC), begleitet von – falls notwendig – einer entsprechenden SSR, die Ihnen die korrekten Details mitteilt. Falls Sie diese Details nicht bereits befolgt haben, sollten Sie eine neue, richtige SSR einfügen. Darauf wird derselbe Vorgang von Aegean für die Antwort befolgt.   

Zusätzlich, hängt die Antwort nach dem SSR-Status (HK oder UC) auch von der Anzahl der angewandten PETs pro Flug und den Restriktionen.

Für weitere Informationen zu den Einträgen, kontaktieren Sie bitte das relevante Help Desk Ihres GDS oder besuchen Sie die Hilfe/Info Seiten Ihres GDS.

Gebühren

Für die Beförderung eines Haustieres auf Inlands- oder internationalen Flügen, unabhängig davon, ob das Tier mit dem Passagier in der Kabine oder im Frachtraum reist, gelten die folgenden Gebühren:

Kategorie Inland  International

Kategorie

PETC (bis  8kg)

Inland 

35 EUR 

International

65 EUR

Kategorie

AVIH medium (bis  25kg) 

Inland 

50 EUR (Direktflüge)
55 EUR (Anschlussflüge)

International

110 EUR  (Direktflüge)  
120 EUR (Anschlussflüge)                           

Kategorie

AVIH large (über 25kg) 

Inland 

90 EUR (Direktflüge)
95 EUR (Anschlussflüge)

International

180EUR (Direktflüge)
190 EUR (Anschlussflüge)
  • Die Tarife gelten pro Richtung für A3/OA-Flüge
  • Die Gebühr gilt immer pro Transportbehälter, sowohl für PETC- als auch für AVIH-Buchungen, unabhängig von der Anzahl der in der Box/dem Behälter beförderten Tiere
  • Die Tarife gelten pro Richtung für A3/OA-Flüge und A3/OA mit LH-Gruppe (LH, OS, LX)

1. Beispiel:

Reiseroute:
20 JUN ATH-FRA LH marketing/A3 operating
20 JUN FRA-PAR LH operating

Die A3/OA-Agentur berechnet dem Passagier das AVIH für ATH-PAR mit einem Festpreis (110€ oder 180€ je nach Gesamtgewicht)

2. Beispiel:

Reiseroute:
20 JUN ATH-ROM A3 operating
20 JUN FRA-CAI AZ operating

A3 berechnet dem Passagier das AVIH nur für ATH-ROM mit dem oben genannten Festpreis, und für ROM-CAI sollte der Passagier darauf hingewiesen werden, sich zum AZ-Schalter zu begeben.

  • Service-Tiere (SVAN) werden unentgeltlich befördert
  • Ausgebildete Blindenhunde für seh- und hörbehinderte Fluggäste werden unentgeltlich befördert. Sie müssen uns bei der Reservierung mitteilen, dass ein Blindenhund Ihren Fluggast begleiten wird.

Wenn Sie eine andere Art von Tier befördern möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Frachtabteilung.

Sonderfälle

Dubai

Der Transport von Hunden und Katzen nach Dubai ist im Frachtraum oder in der Kabine NICHT akzeptiert und darf nur als Fracht gesendet werden (Anträge müssen mindestens 4 Tage vor dem Flugdatum gestellt werden).

UK

Achtung!
Haustiere in der Kabine (PETC) oder im Frachtraum (AVIH) sind auf Flügen von Griechenland zu den Flughäfen London Heathrow, London Gatwick, Manchester oder Edinburgh nicht erlaubt. 

 

Die Beförderung von Tieren in das Vereinigte Königreich ist nur bis zum Flughafen London Heathrow (LHR) und nur als Fracht erlaubt (Anträge müssen mindestens 4 Tage vor dem Flugdatum gestellt werden).

Richtlinien über die Einfuhr von Haustieren nach Großbritannien 

Dublin

Wir akzeptieren Haustiere in der Kabine (PETC) und im Frachtraum (AVIH) vom/zum Flughafen Dublin (DUB).

Es werden nur lebende Tiere (Hunde und Katzen) angenommen. Zusätzlich zu den Containeranforderungen für den Transport von Tieren im Frachtraum darf die Tierkiste/der Tierkäfig für diesen speziellen Flughafen maximal 950mm hoch, 950 mm breit und 2000 mm lang sein. Alle Tierkisten/Tierkäfige, die diese Maße überschreiten, können nicht abgefertigt werden.

Flugzeugtyp und Haustiere

Hinweis
Aegean akzeptiert:
AIRBUS 320/321/32N/32Q:
4 Haustiere in der Flugzeugkabine (PETC), 1 in der Business Class und 3 in der Economy Class und 8 im Frachtraum (AVIH).

BOMBARDIER DE HAVILLAND DASH 8 100/ ATR42 :
3 Haustiere in der Flugzeugkabine (PETC), keine Haustiere im Frachtraum (AVIH).

ATR 72: 3 Haustiere in der Flugzeugkabine (PETC), 1 Haustier in der Economy Klasse im Frachtraum nur auf Inlandsflügen (AVIH Medium) und keine Haustiere im Frachtraum auf internationalen Flüge (AVIH).

Restriktionen

Züchtungen und Bedingungen

A. Kurznasige Tiere

Kurznasige Hunde und Katzen sind keine Hitzetiere und haben Schwierigkeiten, bei heißem Wetter eine normale Körpertemperatur zu regulieren; daher sind diese Tiere sehr hitzeempfindlich und leiden häufig an Atemwegs- und Atemproblemen.

Diese Atemprobleme werden in Stresssituationen noch verstärkt.

Als Vorsichtsmaßnahme akzeptiert Aegean diese Tiere nicht im Frachtraum oder als Luftfracht, da sie nicht in der Lage sind, leicht zu atmen und sich abzukühlen. Die folgende Embargoliste für brachycephale (kurznasige) Hunderassen gilt für Aegean-Flüge:
Hunde:  
  1. American Bully
  2. Cavalier king Charles Spaniel
  3. Pinscher
  4. Boston Terrier
  5. Affenpinscher
  6. Boxer (All breeds)
  7. Brussels Griffon
  8. Bulldog (All breeds)
  9. Cane Corso
  10. Chow Chow
  11. Dogue De Bordeaux
  12. English Toy Spaniel (King Charles Spaniel)
  13. Japanese Spaniel (Chin)
  14. Lhasa Apso
  15. Mastiff (All breeds)
  16. Pekingese
  17. Pit Bull
  18. Presa Canario
  19. Pug (All breeds)
  20. Staffordshire Bull Terrier
  21. Shar Pei
  22. Shih Tzu
  23. Tibetan Spaniel
  24. American Staffordshire Terrier
  25. Any mixed breed of above breeds of dog or their hybrid
Katzen:
  1. Scottish Straight 
  2. Selkirk Rex
  3. American shorthair 
  4. American Longhair 
  5. Burmese 
  6. Exotic 
  7. Himalayan 
  8. Persian 
  9. British Shorthair 
  10. Scottish Fold 
  11. British Longhair

Die folgenden Züchtungen werden weder als PETC noch als AVIH akzeptiert, und der Kunde sollte darauf hingewiesen werden, unsere Frachtabteilung für weitere Informationen und/oder Klärung zu kontaktieren:

  1. Bandog
  2. Caucasian ovcharka
  3. Dogo Argentino
  4. Fila Brazileiro
  5. Japanese Tosa
  6. Karabash
  7. Mastino Napoletano or Neapolitan Mastiff
  8. Rottweiler
  9. Tosa Inu
  10. Doberman Pinscher/Doberman

Vorschriften und Anweisungen  


Der Transport von Tieren unterliegt den staatlichen Vorschriften für die Einfuhr, Ausfuhr und den Transit von lebenden Tieren.
Im Falle von Code-Share-Flügen, die von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden, können die Regeln von den in diesen Anweisungen beschriebenen abweichen. Es gelten die Regeln des "Operating Carriers".

Handelt es sich bei der Begleitperson der Tiere nicht um den Eigentümer, wie im Heimtierausweis definiert, ist eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers erforderlich, aus der hervorgeht, dass der Transport der Tiere durch eine andere Person genehmigt wurde.

Der Transport von Haustieren ist per Definition ein Teil des Transports des Eigentümers. Dennoch sollte das Haustier als Begleiter seines Eigentümers oder der bevollmächtigten¹ Person betrachtet werden, auch wenn die nichtgewerbliche Beförderung des Haustiers bis zu fünf Tage früher oder später als die Beförderung des Eigentümers oder der bevollmächtigten¹ Person stattfindet, bzw. das Haustier an einen anderen Ort als dem des Eigentümers oder der bevollmächtigten¹ Person befördert wird.
In diesen Fällen ist Folgendes erforderlich:

  1. Schriftliche Genehmigung des Eigentümers unter Verwendung einer Erklärung:

    Attached PDF (Gr  version)
    Attached PDF (En version)

  2. Nachweis, dass die Beförderung des Tieres Teil der Beförderung des Besitzers ist. Bordkarten oder Tickets des Besitzers, die 5 Tage vor oder nach dem Datum der Beförderung des Tieres ausgestellt wurden, können als Nachweis akzeptiert werden.

Transport in Αndere Länder 

  • Der Transport von Haustieren nach Malta, Finnland, Irland und Norwegen unterliegt weiteren Bedingungen, wie z. B. einer Vorabberatung durch die Behörden.
  • Hunde müssen mindestens 24 Stunden und höchstens 120 Stunden vor der Ankunft mit einem praziquantelhaltigen Medikament gegen Echinococcus multilocularis behandelt werden.
    Für alle anderen Tiere und für detaillierte Informationen ist es zwingend erforderlich, vor der Anmeldung eines Haustieres für eine Reise in eines dieser Länder die offizielle Website der entsprechenden Regierung zu besuchen, um genauere Informationen zu erhalten.
  • Transport von Haustieren aus Drittländern und/oder Transport von Haustieren aus allen Ländern außerhalb der Europäischen Union.

Haustiere dürfen nur dann aus einem Gebiet oder einem Drittland in einen EU-Mitgliedstaat verbracht werden, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. sie sind gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 gekennzeichnet;
  2. sie haben eine Tollwutimpfung erhalten, die den in Anhang III der EU-Verordnung Nr. 576/2013 festgelegten Gültigkeitsanforderungen entspricht;
  3. sie haben sich einem Tollwut-Antikörper-Titrationstest unterzogen, der die Gültigkeitsbedingungen gemäß Anhang IV der EU-Verordnung Nr. 576/2013 erfüllt;
  4. sie erfüllen alle gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 erlassenen präventiven Gesundheitsmaßnahmen für andere Krankheiten oder Infektionen als Tollwut;
  5.  sie werden von einem ordnungsgemäß ausgefüllten und gemäß Artikel 26 der EU-Verordnung Nr. 576/2013 ausgestellten Identifizierungsdokument begleitet.
    Alle Elemente (a) bis (e) und weitere Informationen zum Transport von Tieren aus Drittländern finden Sie in Kapitel III der EU-Verordnung 576/2013.

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