Preisgestaltung und Tarife
Wichtige Hinweise
- seine Systeme, Prozesse und Verkaufspraktiken den Gesamtpreis des Flugscheins (einschließlich des Flugpreises, der Steuern, aller obligatorischen Gebühren und sonstiger Entgelte) auf allen Preisanzeigen für Kunden (einschließlich der Website des Reiseagenturen und kooperierender Metasearch-Anbieter) und in allen Marketingmaterialien korrekt darstellen.
- der Gesamtpreis des Flugscheins, ohne die vom Reisevermittler erhobenen zusätzlichen Gebühren und Entgelte, nicht höher oder niedriger ist als der veröffentlichte Flugpreis und die geltenden Steuern und sonstigen Gebühren.
- der Gesamtpreis des Flugscheins dem Kunden ab dem ersten Einkaufsergebnis und in allen weiteren Schritten mitgeteilt wird, unabhängig davon, ob dies auf der Website des Reiseagenturen oder bei einem kooperierenden Metasearch-Anbieter geschieht.
Preisgestaltung und Tarife
Die Tariffamilien Light, Family und Business Basic werden ausschließlich über Farelogix angeboten.
Für Informationen zu den Einträgen wenden Sie sich bitte an Ihren GDS-Helpdesk oder besuchen Sie Ihre GDS-Hilfe/Infoseiten.
Richtlinien Zur Neuaustellung / Revalidierung („reissue / Revalidation“)
Richtlinien zur Neuausstellung / Revalidierung von Flugscheinen
Für alle A3 (390) Tickets, ungeachtet des Ausstellungsdatums, beachten Sie bitte das folgende Verfahren:Neuausstellung statt Revalidierung
Für alle Tickets, die auf A3 (390) ausgestellt wurden, sowohl für internationale als auch für Inlandsflüge, über den A3-Direktverkauf, online und offline sowie über Reiseagenturen, die bei einer ATO/CTO, einem Call Center, der Aegean Website oder einem GDS (Reisebüro) zur Neuausstellung vorgelegt werden, gelten die nachstehenden Regeln.Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Richtlinien zur Änderung/Neuausstellung in Form einer Matrix:
Richtlinien zur Änderung/Neuausstellung - Business Fares
| Fares | Business Class | Business Basic | ComfortFlex | Flex | Family | Light | Saver |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Business Class |
Business Class |
Business Basic |
ComfortFlex |
Flex |
Family |
Light |
Saver |
| Business Basic |
Business Class |
Business Basic |
ComfortFlex |
Flex |
Family |
Light |
Saver |
Richtlinien zur Änderung/Neuausstellung - Economy Fares
| Fares | Business Class | Business Basic | ComfortFlex | Flex | Family | Light | Saver |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ComfortFlex |
Business Class |
Business Basic |
ComfortFlex |
Flex |
Family |
Light |
Saver |
| Flex |
Business Class |
Business Basic |
ComfortFlex |
Flex |
Family |
Light |
Saver |
| Family |
Business Class |
Business Basic |
ComfortFlex |
Flex |
Family |
Light |
Saver |
| Light |
Business Class |
Business Basic |
Comfortflex |
Flex |
Family |
Light |
Saver |
| Saver |
Business Class |
Business Basic |
ComfortFlex |
Flex |
Family |
Light |
Saver |
Die neuen Business Basic-Tarife & Family-Tarife werden nur über den Direktvertrieb und Farelogix (F1) verfügbar sein.
Auch wenn kein zusätzliches Entgelt, keine Gebühr und keine Streckenänderung erhoben wird, muss das Ticket neu ausgestellt werden (als „No Additional Collection“).
Neuausstellungs-Codes („reissue codes“)
Der entsprechende A3 Code muss bei der Neuausstellung des Tickets im Steuern-Feld („tax area“) verwendet werden:
- DU* (für Umbuchung/Stornogebühren)
*nicht erstattbar
Verfahren zur Erstattung von Flugscheinen für Reiseagenturen
Anweisungen für GDSs mit “Refund Notice”
Wichtiger Hinweis für alle GDSs
Wenn der Tarif nicht erstattungsfähig oder benutzt (flown) ist, sollte der Tarifbetrag, der nicht erstattet wird, im Feld „fare used“ erscheinen und nicht im Feld „cancellation penalty“ angegeben werden.
- Reisebüros sollten sich an ihr lokales GDS- Helpdesk wenden, wenn sie weitere Hilfe beim „Refund Notice“ Verfahren und den Bezeichnungen der Eingabefelder benötigen.
- Neuausgestellte Tickets von A3 „Refund Application” über BSPLink
- Alte GDS-Tickets nicht gefunden: „Refund Application” über BSPLink, Systemmeldungen sind erforderlich
- Erstattungsfähigkeit der Steuern muss über das GDS geprüft werden
Für 1A (Amadeus) Nutzer:
Nicht erstattungsfähige Tarifbeträge und „flown“ Tarifbeträge (für teilweise benutzte Tickets) müssen in „FARE USED“ stehen.
Stornogebühren müssen unter „CANCELLATION FEE“ (CANX FEE) erscheinen.
Für 1G (Galileo) Nutzer:
Nicht erstattungsfähige Tarifbeträge und „flown“ Tarifbeträge (für teilweise benutzte Tickets) müssen in „CASH AMOUNT USED“ aktualisiert werden.
Beträge für Stornierungs-Gebühren müssen in „CANCELLATION CHARGE“ erscheinen.
Für 1P (Worldspan) Nutzer:
Nicht erstattungsfähige Tarifbeträge und „flown“ Tarifbeträge (für teilweise benutzte Tickets) müssen in „FARE USED“ aktualisiert werden.
Beträge für Stornierungs-Gebühren müssen in „PENALTY FOR REFUND“ erscheinen.
Für 1S (Sabre) Nutzer:
Nicht erstattungsfähige Tarifbeträge und „flown“ Tarifbeträge (für teilweise benutzte Tickets) müssen in „BASE“ aktualisiert werden.
Beträge für Stornierungs-Gebühren müssen in „CHG FEE AMOUNT“ erscheinen.
Reiseagenturen sollten sich mit ihrem lokalen GDS-Helpdesk in Verbindung setzen, wenn sie weitere Unterstützung zum Verfahren der „Refund Notice“ und den Feldnamen benötigen.
“Net Remit tkts” Erstattungsantrag (“Refund Application”) über BSPLink
Neu ausgestellte Tickets von A3 Erstattungsantrag (“Refund Application”) über BSPLink
EMD vollständig oder teilweise Erstattungsantrag (“Refund Application”) über BSPLink
Gruppentickets Erstattungsantrag (“Refund Application”) über BSPLink
Alte GDS-Tickets nicht gefunden: Erstattungsantrag (“Refund Application”) über BSPLink, Systemmeldungen sind erforderlich
Für alle GDS (Amadeus und nicht 1A GDS) mit „Refund Application“
Reiseagenten sollten das „Refund Application“ Formular über den BSP Link ausfüllen.
Im Stornogebühr-Feld „CP“ tragen die Agenten die Stornogebühr für den erstattungsfähigen Tarif ein.
Für jeden Erstattungsantrag über BSP LINK(„refund application“) wird eine Erstattungsantragsgebühr „MF‘' von 23,00 Euro erhoben.
Richtlinien für die OnD Reservierung und Ticketing
WICHTIGE ANMERKUNGEN
OnD sind Verbindungsrouten, bei denen Flugabschnitte nicht separat gebucht und behandelt werden können.
Solche PNRs enthalten in der Kopfzeile den Married Segment-Indikator (MSC).
Anmerkung:
Alle PNRs mit Anschlussflügen werden mit dem MSC-Kennzeichen in der Kopfzeile aktualisiert.
Eine Teilstornierung kann nicht durchgeführt werden, wenn der verbleibende Flugabschnitt (als Punkt-zu-Punkt-Verfügbarkeit) keine verfügbaren Sitze in der gleichen oder in einer niedrigeren Buchungsklasse aufweist.
Das System weist mit einer Rückmeldung auf die teilweise Annullierung von married Segements wie folgt hin: NOT ALLOWED: MARRIED SEGMENTS 2,3
Wenn aber der verbleibende Flugabschnitt (als Punkt-zu-Punkt-Verfügbarkeit) in der gleichen oder einer niedrigeren Buchungsklasse verfügbar ist, kann eine Teilstornierung erfolgen.
Beispiel:
26JAN LXS-LHR
Verfügbarkeit:
| 1OA*A3 | 265 | Y9 B9 M9 H9 Q9 V9 W9 /LXS | ATH | 1410 | 1500 | E0/DH4 | |
| O9 L9 K9 JC EC S9 TC UC PC GC N2 X5 FC | |||||||
| A3 | 608 | C9 D9 Z9 AC I3 RL Y9 /ATH | LHR 2 | 1910 | 2115 | E0/321 | 9:05 |
| B9 M9 H9 Q9 V9 W9 O9 L9 K9 J9 EC S9 T9 U9 P9 GC N4 X5 FC | |||||||
Punkt-zu-Punkt-Verfügbarkeit :
| 1OA*A3 | 265 | Y9 B9 M9 H9 Q9 V5 W9 /LXS | ATH | 1410 | 1500 | E0/DH4 | 0:50 |
| |
O9 L9 K9 JC EC S9 TC UC PC GC N2 X5 FC | |
|||||
| NO MORE LATER FLTS | 26JAN | LXS | ATH |
| ** AEGEAN AIRLINES - SN ** LON LONDON.GB | 4 MO 26JAN 0000 | |||||||
| 3 | A3 | 608 | C9 D9 ZC AC I3 RL Y9 /ATH | LHR 2 | 1910 | 2115 | E0/321 | 4:05 |
| |
B9 M9 H9 Q9 V9 W9 O9 L9 KC J9 EC SC TC UC PC GC N4 X5 FC | |
||||||
Gebuchtes Itinerary aus der ursprünglichen Verfügbarkeit (Anschlussverbindung)
--- MSC ---
| 1 | A3 | 265 | P | 26JAN | 1 | LXSATH | HK1 | |
1410 | 1500 | |
DH4 | E | 0 | S |
| 2 | A3 | 608 | P | 26JAN | 1 | ATHLHR | HK1 | |
1910 | 2115 | |
321 | E | 0 | H |
Da beide Flüge in der Punkt-zu-Punkt-Verfügbarkeit keine P-Klasse verfügbar haben, ist es nicht möglich eine Teilstornierung durchzuführen
NOT ALLOWED : MARRIED SEGMENTS 1,2
„Availability“ für BER-PAR 10MAR:
| 1 | A3 | 853 | C9 D9 Z6 A9 I3 RL Y9 /TXL | ATH | 1110 | 1505 | E0/320 | |
| |
B9 M9 H9 Q9 V9 W9 O9 L9 K9 J9 EC S9 T9 U9 P9 GC N2 X4 FC | |||||||
| |
A3 | 614 | C9 D9 Z6 AC I2 RL Y9 /ATH | CDG 1 | 1615 | 1845 | E0/320 | 7:35 |
| |
B9 M9 H9 Q9 V9 W9 O9 L9 K9 J9 EC S9 T9 U9 P9 GC N6 X6 FC | |||||||
| 1 | A3 | 853 | P | 10MAR | 2 | TXLATH | HK1 | |
1110 | 1505 | |
320 | E | 0 | H |
| 2 | A3 | 614 | P | 10MAR | 2 | ATHCDG | HK1 | |
1615 | 1845 | |
320 | E | 0 | H |
In diesem Szenario ist es möglich, BERATH zu stornieren, da in der Punkt-zu-Punkt-Verfügbarkeit für ATH-CDG die P-Klasse verfügbar ist:
| 2 | A3 | 614 | C9 D6 Z2 AC I2 RL Y9 /ATH | CDG 1 | 1615 | 1845 | E0/320 | 3:30 |
| |
B9 M9 H9 Q9 V9 W9 O9 L9 K9 J9 EC S9 T9 U8 P3 GC N6 X6 FC | |||||||
Achtung:
Wenn ein Passagier einen Teil des OnD annullieren möchte, müssen beide „married Segmente“ annulliert werden und die Reiseroute sollte für den beantragten Flug neu gebucht werden (auch wenn der gewünschte Flug genau derselbe wie der ursprünglich gebuchte Flug ist).
Beispiel:
Reiseverlauf
SKG-ATH K/Klasse 20APR
ATH-TXL K/Klasse 20APR
Passagiere möchten den SKG-ATH annullieren und nur den ATH-TXL behalten.
Gemäß obiger Erläuterung müssen beide Segmente storniert werden und eine neue Verfügbarkeit/Buchung für den ATH-TXL aufgerufen werden. Eine Buchung kann dann in jeder verfügbaren Buchungsklasse erfolgen.
Voluntary Reissue
WICHTIGE ANMERKUNGEN
Im Falle einer Neuausstellung muss der Gesamtbetrag des neuen Tarifs gleich oder höher sein als der ursprüngliche Tarif (einschließlich Q-Steuer für den Treibstoffzuschlag).
- Die Umschreibung eines Hin- und Rückflugtickets (round trip) in eine einfache Strecke (one way) für andere Zwecke als eine Couponfolge ist für Reisebüros nicht zulässig.
- Reiseagenturen können Tickets umtauschen, die ursprünglich von den Reiseagenturen selbst ausgestellt wurden.
- Reiseagenturen können keine Tickets umtauschen, die von Aegean Airlines oder Olympic Air ausgestellt wurden.
- Reiseagenturen können keine Tickets, die auf eine andere Airline validiert wurden, auf Aegean Airlines Tickets (390) neu ausstellen. Diese Art von Umtausch ist nicht erlaubt.
- Reiseagenturen können keine Tickets, die auf eine andere Airline validiert wurden, auf Olympic Air Tickets (050) neu ausstellen. Diese Art von Umtausch ist nicht erlaubt.
- Reiseagenturen können keine Tickets rückerstatten, die nicht ursprünglich von ihrem eigenen IATA Office ausgestellt wurden.
- Reiseagenturen können keine Tickets rückerstatten, die von A3/OA ausgestellt wurden.
- Reiseagenturen können Tickets rückerstatten, die ursprünglich von der Agentur selbst ausgestellt wurden.
Reiseagenten können Tickets umbuchen/neu ausstellen, gemäß der IATA Resolution 838 (Change of Traffic Documents by Agents), welche sich auf die Neuausstellung von Tickets, von Reiseagenten bezieht, wie folgt:
1. Wenn der neue Tarifbetrag gleich oder höher ist, als der ursprüngliche (einschließlich des Q für den Treibstoffzuschlag)
AUSNAHME
Wenn die Tarifkomponente im höheren Economy RBD ist, welches nun eventuell niedriger ist und da eine Herabstufung (Downgrade) nicht erlaubt ist, NUR für untenstehende Fälle:
- Falls Business Class nicht verfügbar ist
- Falls es kein Business-Kompartiment gibt
- Für Y Light Tarife, für welche eine Neuausstellung in einer anderen Tarifkategorie nicht erlaubt ist
- Nur für Umbuchungen und nicht für Routenänderungen
- Nur wenn ein höherer Gesamttarifbetrag nicht möglich ist (Beispiel: einfache Flugtickets (One Way), Tickets mit Rückflug (Round Trip) bei denen die unveränderte Komponente ebenfalls im höheren RBD gebucht ist)
- und nur für vollkommen ungenutzte Tickets
- Namensänderung von Kindertickets, die vor dem 15. Mai 23 ausgestellt wurden, dürfen zum FAMILY-Tarif ausgestellt werden.
- PNR ausgestellt zu Flex- oder ComfortFlex-Tarifen vor dem 15. Mai 23, dürfen unter Beibehaltung der ursprünglichen Flugdaten zum FAMILY-Tarif neu ausgestellt werden.
Ausnahmsweise untenstehenden Vorgang befolgen:
- Ticket im selben RBD neu ausstellen, da keine zusätzlichen Kosten berechnet werden.
- Das neue Tarifbetrag-Feld sollte den ursprünglichen Tarifbetrag/Tarifbasis zeigen.
- Die Steuern sollten den neuen Steuerbetrag zeigen.
- Die Tarifkonstruktion sollte mit dem ursprünglichen Tarifbetrag aktualisiert werden.
- Fügen Sie untenstehende „Endorsement BOX“ hinzu: “FE DTOF” (due to old fare)
Vorsicht:
Wenn:
- es keine Business Class gibt
- der neue Preis gleich hoch oder höher ist als der ursprüngliche Tarif
- ein höheres RBD verfügbar ist
- ein höherer Gesamttarifbetrag durch Aufstufung der unveränderten Komponente möglich ist
- der Passagier eine Routenänderung verlangt
dann muss der normale Vorgang für die freiwillige Neuausstellung folgen.
Bevor Sie obenstehenden Vorgang für vollkommen ungenutzte Tickets befolgen, kontrollieren Sie die neue Preisgestaltung, um zu bestätigen, ob der neue Tarifbetrag gleich hoch, höher oder niedriger ist.
In jedem anderen Fall, in dem der Passagier mit der Zahlung der Flugpreisdifferenz nicht einverstanden ist (im Fall einer Aufstufung in Business Class oder einer Umbuchung der gesamten Reiseroute, um einen höheren Tarifbetrag zu erhalten), kann das Ticket nur freiwillig gemäß den Tarifbestimmungen rückerstattet werden.
2. Bei einer Änderung des Herkunftslandes.
Reisebüros dürfen ein Ticket neu ausstellen, wenn das Herkunftsland geändert wird.
Beispiele:
ATH-CDG
Änderung zu FRA-ATH -> Erlaubt
Erlaubt sowohl von der Reiseagentur als auch von A3.
LON-ATH
Änderung zu CPH-HER -> Erlaubt
Erlaubt sowohl von der Reiseagentur als auch von A3
ATH-FCO
Änderung zu ATH-CDG
Erlaubt sowohl von der Reiseagentur als auch von A3
ATH-BRU-ATH
Änderung zu LON-ATH-LON erlaubt
Erlaubt sowohl von der Reiseagentur als auch von A3.
Ursprüngliches Ticket: ATH-CDG-ATH
Änderung zu CDG-ATH-CDG erlaubt
Erlaubt sowohl von der Reiseagentur als auch von A3
ATH-FCO-ATH
ATH-FCO bereits geflogen
FCO-ATH soll in CDG-ATH geändert werden
Erlaubt.
Abflug ist ATH, Ticket wird teilweise genutzt.
Reiseagenturen können also ATH-FCO-ATH in ATH-FCO-/CDG-ATH ändern/umbuchen/neu ausstellen.
3. Von Inland zu Inland (zwischen Griechenland-Griechenland) und von International zu International (zwischen Griechenland-International v.v. oder International-International)
Beispiele:
Inland zu Inland
SKG-ATH-SKG
ATH-HER-ATH
CHQ-ATH-SKG-ATH-CHQ
International zu International
MXP-ATH-MXP
FCO-ATH-FCO
Reiseagenturen dürfen aufgrund der unterschiedlichen Mehrwertsteuer zwischen Inlands- und Auslandsflügen keine Inlandsflüge auf internationale und internationale Flüge auf Inlandsflüge umschreiben.
Beispiel:
Original-Ticket
ATH-SKG
Änderung in ATH-MXP
Nicht erlaubt durch eine Reiseagentur.
Eine solche Neuausstellung („reissue“) kann nur direkt von A3 vorgenommen werden.
4. Neuausstellung („reissue“) mit Couponsequenz
Gleiche Richtlinie wie oben.
Eine Neuausstellung mit einer Couponsequenz wird in Wirklichkeit als Rerouting-Szenario betrachtet, so dass die Reiseagentur nur dann fortfahren kann, wenn es keine Änderung von international zu inländisch und von inländisch zu international gibt.
Beispiel:
ATH-SKG-ATH
Der Passagier beantragt, den Flug ATH-SKG zu stornieren.
Die neue Reiseroute lautet SKG-ATH
Der neue Abflugort ist also SKG, der sich im selben Land wie der ursprüngliche Abflugort (ATH) befindet.
In diesem Fall kann die Reiseagentur mit der Neuausstellung fortfahren
FCO-ATH-FCO
Der Passagier beantragt die Stornierung von FCO-ATH
Die neue Reiseroute lautet ATH-FCO
Eine solche Neuausstellung kann sowohl von der Reiseagentur als auch von A3 durchgeführt werden.
5. Wenn der Reiseagent eine Neuausstellung mit refundable balance vornimmt (Tarif/Steuern oder beides).
Das neue Ticket sollte nur die Beträge für die Segmente, die benutz werden oder schon benutzt wurden enthalten.
Auch wenn der Tarif des stornierten Coupons nicht erstattungsfähig (nonrefundable) ist und nicht rückerstattet wird, sollte der Tarifbetrag des stornierten Coupons nicht im Tarifbetrag des neuen Tickets erscheinen.
Der Reiseagent muss für den erstattungsfähigen Betrag wie folgt vorgehen:
- Mit der refund application fortfahren über den BSP Link
Oder
- Eine Email an A3 revenue accounting (revenueA3@aegeanair.com) schicken, um die Rückerstattung der erstattungsfähigen Beträge anzufragen (Ticketnummer und stornierte Segmente müssen in der Email aufgeführt werden). A3 wird die Beträge überprüfen und ein ACM (credit memo) ausstellen.
6. Sowohl für völlig unbenutzte als auch für teilweise benutzte Tickets gelten die Bedingungen für die Neuausstellung, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen oder des vorherigen (im Falle der Neuausstellung) Preises galten.
Prüfen Sie die Tarifhinweise der ursprünglichen Route und Tarifbasis, aber für das Datum der Neuausstellung.
7. A3 und OA können jegliche Neuausstellung (Umbuchung/Routenänderung) an einem Reiseagentur-Ticket vornehmen.
Im Fall, dass ein refundable balance Betrag existiert.
Der A3/OA Agent wird das Ticket mit einem EMD RSVR neu ausstellen (für den refundable balance Betrag) und den Passagier informieren, dass er die Reiseagentur wegen der Rückerstattung kontaktieren muss.
Der Reiseagent kann in diesem Fall nicht die Rückerstattung über das GDS ausführen. Es muss ein refund application über das BSP ausgefüllt werden und die Rückerstattung muss mit der Ticketnummer des ursprünglichen Tickets und der EMD Nummer angefragt werden.
8. Reiseagenten dürfen keine EMDs für Strafgebühren (gemäß den Tarifregelungen) ausstellen.
Jegliche Beträge, die für Strafgebühren eingezogen werden sollen, müssen in dem neu ausgestellten/umgeänderten Ticket in das Steuern-Feld mit untenstehenden Codes eingefügt werden:
- Distribution Channel Fee – DCF* Gebühr: YR (Mit Wirkung zum 1. Januar 2021)
- Rebooking/penalty fee (Umbuchugs/Strafgebühr): DU (nicht erstattbar)
- Name change fee (Namensänderungs-Gebühr): OC (nicht erstattbar)
* Weitere Informationen finden Sie unter Distribution Channel Fee - DCF in unserem Reisebüro-Info-Guide (Kapitel DCF v3.0).
Falls ein Ticket, welches bereits einmal neu ausgestellt wurde und einen der obenstehenden Codes beinhaltet, zur erneuten Ausstellung über die Reiseagentur oder dem Carrier (A3/OA) vorgelegt wird, sind diese Beträge nicht erstattungsfähig und sollen nicht rückerstattet werden.
Wenn also der Agent die ursprünglichen Steuern (im ursprünglichen Ticket) und die neuen Steuern (in der neuen Reiseroute) überprüft und diese Codes im neuen Preis nicht existieren, sollte der Agent diese nicht für eine Rückerstattung berücksichtigen.
Diese Codes sind Strafgebühren, die für die vorherige Neuausstellung (Umbuchung/Routenänderung) eingezogen wurden und sollten bestehen bleiben und auf dem Ticket der erneuten Neuausstellung normal erscheinen.