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  • Preisgestaltung und Tarife

Preisgestaltung und Tarife

  • Preisgestaltung und Tarife
  • Verfahren zur Erstattung von Flugscheinen für Reiseagenturen
  • Voluntary Reissue

Preisgestaltung und Tarife

Wichtige Hinweise

Die Reiseagentur wird immer sicherstellen, dass:
  1. seine Systeme, Prozesse und Verkaufspraktiken den Gesamtpreis des Flugscheins (einschließlich des Flugpreises, der Steuern, aller obligatorischen Gebühren und sonstiger Entgelte) auf allen Preisanzeigen für Kunden (einschließlich der Website des Reiseagenturen und kooperierender Metasearch-Anbieter) und in allen Marketingmaterialien korrekt darstellen.
  2. der Gesamtpreis des Flugscheins, ohne die vom Reisevermittler erhobenen zusätzlichen Gebühren und Entgelte, nicht höher oder niedriger ist als der veröffentlichte Flugpreis und die geltenden Steuern und sonstigen Gebühren.
  3. der Gesamtpreis des Flugscheins dem Kunden ab dem ersten Einkaufsergebnis und in allen weiteren Schritten mitgeteilt wird, unabhängig davon, ob dies auf der Website des Reiseagenturen oder bei einem kooperierenden Metasearch-Anbieter geschieht.

Preisgestaltung und Tarife

 
Um die Tarife von Aegean anzuzeigen, verwenden Sie bitte den entsprechenden Farelogix-Vorgang oder den GDS-Eintrag in Ihrem System.

Die Tariffamilien Light, Family und Business Basic werden ausschließlich über Farelogix angeboten.
 
Für Informationen zu den Einträgen wenden Sie sich bitte an Ihren GDS-Helpdesk oder besuchen Sie Ihre GDS-Hilfe/Infoseiten.

Richtlinien Zur Neuaustellung / Revalidierung („reissue / Revalidation“)

Richtlinien zur Neuausstellung / Revalidierung von Flugscheinen
Für alle A3 (390) Tickets, ungeachtet des Ausstellungsdatums, beachten Sie bitte das folgende Verfahren:
Neuausstellung statt Revalidierung
Für alle Tickets, die auf A3 (390) ausgestellt wurden, sowohl für internationale als auch für Inlandsflüge, über den A3-Direktverkauf, online und offline sowie über Reiseagenturen, die bei einer ATO/CTO, einem Call Center, der Aegean Website oder einem GDS (Reisebüro) zur Neuausstellung vorgelegt werden, gelten die nachstehenden Regeln. 

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Richtlinien zur Änderung/Neuausstellung in Form einer Matrix:


Richtlinien zur Änderung/Neuausstellung - Business Fares

 

Fares Business Class Business Basic ComfortFlex Flex  Family Light Saver
Business Class

Business Class

Business Basic

ComfortFlex

 

Flex

 

Family

 

Light

 

Saver

Business Basic

Business Class

 

Business Basic

ComfortFlex

 

Flex

 

Family

 

Light

 

Saver

 



Richtlinien zur Änderung/Neuausstellung - Economy Fares

Fares Business Class Business Basic ComfortFlex Flex  Family Light  Saver
ComfortFlex

Business Class

Business Basic

ComfortFlex

 

Flex

 

Family

 

Light

 

Saver

 
Flex

Business Class

 

Business Basic

 

ComfortFlex

 

Flex

 

Family

 

Light

 

Saver

 
Family

Business Class

 

Business Basic

 

ComfortFlex

 

Flex

 

Family

 

Light

 

Saver

 
Light

Business Class

 

Business Basic

 

Comfortflex

 

Flex

 

Family

 

Light

 

Saver

 
Saver

Business Class

 

Business Basic

 

ComfortFlex

 

Flex

 

Family

 

Light

 

Saver

 

Die neuen Business Basic-Tarife & Family-Tarife werden nur über den Direktvertrieb und Farelogix (F1) verfügbar sein.

Bei jeder Art von „voluntary changes“, unabhängig von der Tariffamilie (Tarifkategorie: light, saver, flex, comfortflex, business basic & business) und den Tarifregeln (kostenlose oder gebührenpflichtige Änderungen), muss das Ticket immer neu ausgestellt und NICHT revalidiert werden.
Auch wenn kein zusätzliches Entgelt, keine Gebühr und keine Streckenänderung erhoben wird, muss das Ticket neu ausgestellt werden (als „No Additional Collection“).

Neuausstellungs-Codes („reissue codes“)

Der entsprechende A3 Code muss bei der Neuausstellung des Tickets im Steuern-Feld („tax area“) verwendet werden:

  • DU* (für Umbuchung/Stornogebühren)

*nicht erstattbar

Verfahren zur Erstattung von Flugscheinen für Reiseagenturen

Anweisungen für GDSs mit “Refund Notice”

Wichtiger Hinweis für alle GDSs


Wenn der Tarif nicht erstattungsfähig oder benutzt (flown) ist, sollte der Tarifbetrag, der nicht erstattet wird, im Feld „fare used“ erscheinen und nicht im Feld „cancellation penalty“ angegeben werden.
  • Reisebüros sollten sich an ihr lokales GDS- Helpdesk wenden, wenn sie weitere Hilfe beim „Refund Notice“ Verfahren und den Bezeichnungen der Eingabefelder benötigen.
  • Neuausgestellte Tickets von A3 „Refund Application” über BSPLink
  • Alte GDS-Tickets nicht gefunden: „Refund Application” über BSPLink, Systemmeldungen sind erforderlich
  • Erstattungsfähigkeit der Steuern muss über das GDS geprüft werden 
Hinweis: Im Falle einer Erstattung über GDS („refund notice“) wird keine „MF“-Gebühr in Höhe von 23 € erhoben.

Für 1A (Amadeus) Nutzer:


Nicht erstattungsfähige Tarifbeträge und „flown“ Tarifbeträge (für teilweise benutzte Tickets) müssen in „FARE USED“ stehen.
Stornogebühren müssen unter „CANCELLATION FEE“ (CANX FEE) erscheinen.

Für 1G (Galileo) Nutzer:


Nicht erstattungsfähige Tarifbeträge und „flown“ Tarifbeträge (für teilweise benutzte Tickets) müssen in „CASH AMOUNT USED“ aktualisiert werden.

Beträge für Stornierungs-Gebühren müssen in „CANCELLATION CHARGE“ erscheinen.

Für 1P (Worldspan) Nutzer:


Nicht erstattungsfähige Tarifbeträge und „flown“ Tarifbeträge (für teilweise benutzte Tickets) müssen in „FARE USED“ aktualisiert werden.
Beträge für Stornierungs-Gebühren müssen in „PENALTY FOR REFUND“ erscheinen.

Für 1S (Sabre) Nutzer:


Nicht erstattungsfähige Tarifbeträge und „flown“ Tarifbeträge (für teilweise benutzte Tickets) müssen in „BASE“ aktualisiert werden.
Beträge für Stornierungs-Gebühren müssen in „CHG FEE AMOUNT“ erscheinen.

Reiseagenturen sollten sich mit ihrem lokalen GDS-Helpdesk in Verbindung setzen, wenn sie weitere Unterstützung zum Verfahren der „Refund Notice“ und den Feldnamen benötigen.
“Net Remit tkts” Erstattungsantrag (“Refund Application”) über BSPLink
Neu ausgestellte Tickets von A3 Erstattungsantrag (“Refund Application”) über BSPLink
EMD vollständig oder teilweise Erstattungsantrag (“Refund Application”) über BSPLink
Gruppentickets Erstattungsantrag (“Refund Application”) über BSPLink
Alte GDS-Tickets nicht gefunden: Erstattungsantrag (“Refund Application”) über BSPLink, Systemmeldungen sind erforderlich

Für alle GDS (Amadeus und nicht 1A GDS) mit „Refund Application“


Reiseagenten sollten das „Refund Application“ Formular über den BSP Link ausfüllen.
Im Stornogebühr-Feld „CP“ tragen die Agenten die Stornogebühr für den erstattungsfähigen Tarif ein.
Für jeden Erstattungsantrag über BSP LINK(„refund application“) wird eine Erstattungsantragsgebühr „MF‘' von 23,00 Euro erhoben.

Richtlinien für die OnD Reservierung und Ticketing

WICHTIGE ANMERKUNGEN


OnD sind Verbindungsrouten, bei denen Flugabschnitte nicht separat gebucht und behandelt werden können.
Solche PNRs enthalten in der Kopfzeile den Married Segment-Indikator (MSC).

Anmerkung:
Alle PNRs mit Anschlussflügen werden mit dem MSC-Kennzeichen in der Kopfzeile aktualisiert.
Eine Teilstornierung kann nicht durchgeführt werden, wenn der verbleibende Flugabschnitt (als Punkt-zu-Punkt-Verfügbarkeit) keine verfügbaren Sitze in der gleichen oder in einer niedrigeren Buchungsklasse aufweist.
Das System weist mit einer Rückmeldung auf die teilweise Annullierung von married Segements wie folgt hin: NOT ALLOWED: MARRIED SEGMENTS 2,3
Wenn aber der verbleibende Flugabschnitt (als Punkt-zu-Punkt-Verfügbarkeit) in der gleichen oder einer niedrigeren Buchungsklasse verfügbar ist, kann eine Teilstornierung erfolgen.

Beispiel:
26JAN LXS-LHR

Verfügbarkeit: 
26JAN LXSLON
1OA*A3 265 Y9 B9 M9 H9 Q9 V9 W9 /LXS ATH 1410 1500 E0/DH4
O9 L9 K9 JC EC S9 TC UC PC GC N2 X5 FC
A3 608 C9 D9 Z9 AC I3 RL Y9 /ATH LHR 2 1910 2115 E0/321 9:05
B9 M9 H9 Q9 V9 W9 O9 L9 K9 J9 EC S9 T9 U9 P9 GC N4 X5 FC

Punkt-zu-Punkt-Verfügbarkeit :

26JAN LXSATH
1OA*A3 265 Y9 B9 M9 H9 Q9 V5 W9 /LXS ATH 1410 1500 E0/DH4 0:50

O9 L9 K9 JC EC S9 TC UC PC GC N2 X5 FC

NO MORE LATER FLTS 26JAN LXS ATH
26JAN ATHLON
** AEGEAN AIRLINES - SN ** LON LONDON.GB 4 MO 26JAN 0000
3 A3 608 C9 D9 ZC AC I3 RL Y9 /ATH LHR 2 1910 2115 E0/321 4:05

B9 M9 H9 Q9 V9 W9 O9 L9 KC J9 EC SC TC UC PC GC N4 X5 FC

Gebuchtes Itinerary aus der ursprünglichen Verfügbarkeit (Anschlussverbindung)

--- MSC ---

RP/ATHA30980/
1 A3 265 P 26JAN 1 LXSATH HK1
1410 1500
DH4 E 0 S
2 A3 608 P 26JAN 1 ATHLHR HK1
1910 2115
321 E 0 H

Da beide Flüge in der Punkt-zu-Punkt-Verfügbarkeit keine P-Klasse verfügbar haben, ist es nicht möglich eine Teilstornierung durchzuführen
NOT ALLOWED : MARRIED SEGMENTS 1,2

„Availability“ für BER-PAR 10MAR:

10MAR BERPAR
1 A3 853 C9 D9 Z6 A9 I3 RL Y9 /TXL ATH 1110 1505 E0/320

B9 M9 H9 Q9 V9 W9 O9 L9 K9 J9 EC S9 T9 U9 P9 GC N2 X4 FC

A3 614 C9 D9 Z6 AC I2 RL Y9 /ATH CDG 1 1615 1845 E0/320 7:35

B9 M9 H9 Q9 V9 W9 O9 L9 K9 J9 EC S9 T9 U9 P9 GC N6 X6 FC
--- MSC ---
RP/ATHA30980/
1 A3 853 P 10MAR 2 TXLATH HK1
1110 1505
320 E 0 H
2 A3 614 P 10MAR 2 ATHCDG HK1
1615 1845
320 E 0 H

In diesem Szenario ist es möglich, BERATH zu stornieren, da in der Punkt-zu-Punkt-Verfügbarkeit für ATH-CDG die P-Klasse verfügbar ist:

2 A3 614 C9 D6 Z2 AC I2 RL Y9 /ATH CDG 1 1615 1845 E0/320 3:30

B9 M9 H9 Q9 V9 W9 O9 L9 K9 J9 EC S9 T9 U8 P3 GC N6 X6 FC

Achtung:
Wenn ein Passagier einen Teil des OnD annullieren möchte, müssen beide „married Segmente“ annulliert werden und die Reiseroute sollte für den beantragten Flug neu gebucht werden (auch wenn der gewünschte Flug genau derselbe wie der ursprünglich gebuchte Flug ist).

Beispiel:

Reiseverlauf
SKG-ATH K/Klasse 20APR
ATH-TXL K/Klasse 20APR

Passagiere möchten den SKG-ATH annullieren und nur den ATH-TXL behalten. 
Gemäß obiger Erläuterung müssen beide Segmente storniert werden und eine neue Verfügbarkeit/Buchung für den ATH-TXL aufgerufen werden. Eine Buchung kann dann in jeder verfügbaren Buchungsklasse erfolgen. 

Voluntary Reissue

WICHTIGE ANMERKUNGEN

Im Falle einer Neuausstellung muss der Gesamtbetrag des neuen Tarifs gleich oder höher sein als der ursprüngliche Tarif (einschließlich Q-Steuer für den Treibstoffzuschlag).

  • Die Umschreibung eines Hin- und Rückflugtickets (round trip)  in eine einfache Strecke (one way) für andere Zwecke als eine Couponfolge ist für Reisebüros nicht zulässig.
  • Reiseagenturen können Tickets umtauschen, die ursprünglich von den Reiseagenturen selbst ausgestellt wurden.
  • Reiseagenturen können keine Tickets umtauschen, die von Aegean Airlines oder Olympic Air ausgestellt wurden.
  • Reiseagenturen können keine Tickets, die auf eine andere Airline validiert wurden, auf Aegean Airlines Tickets (390) neu ausstellen. Diese Art von Umtausch ist nicht erlaubt.
  • Reiseagenturen können keine Tickets, die auf eine andere Airline validiert wurden, auf Olympic Air Tickets (050) neu ausstellen. Diese Art von Umtausch ist nicht erlaubt.
  • Reiseagenturen können keine Tickets rückerstatten, die nicht ursprünglich von ihrem eigenen IATA Office ausgestellt wurden.
  • Reiseagenturen können keine Tickets rückerstatten, die von A3/OA ausgestellt wurden.
  • Reiseagenturen können Tickets rückerstatten, die ursprünglich von der Agentur selbst ausgestellt wurden.

Reiseagenten können Tickets umbuchen/neu ausstellen, gemäß der IATA Resolution 838 (Change of Traffic Documents by Agents), welche sich auf die Neuausstellung von Tickets, von Reiseagenten bezieht, wie folgt:

1. Wenn der neue Tarifbetrag gleich oder höher ist, als der ursprüngliche (einschließlich des Q für den Treibstoffzuschlag)

AUSNAHME
 
Wenn die Tarifkomponente im höheren Economy RBD ist, welches nun eventuell niedriger ist und da eine Herabstufung (Downgrade) nicht erlaubt ist, NUR für untenstehende Fälle:
-       Falls Business Class nicht verfügbar ist 
-       Falls es kein Business-Kompartiment gibt 
-       Für Y Light Tarife, für welche eine Neuausstellung in einer anderen Tarifkategorie nicht erlaubt ist
-       Nur für Umbuchungen und nicht für Routenänderungen
-       Nur wenn ein höherer Gesamttarifbetrag nicht möglich ist (Beispiel: einfache Flugtickets (One Way), Tickets mit Rückflug (Round Trip) bei denen die unveränderte Komponente ebenfalls im höheren RBD gebucht ist)
-       und nur für vollkommen ungenutzte Tickets
-       Namensänderung von Kindertickets, die vor dem 15. Mai 23 ausgestellt wurden, dürfen zum FAMILY-Tarif ausgestellt werden.
-       PNR ausgestellt zu Flex- oder ComfortFlex-Tarifen vor dem 15. Mai 23, dürfen unter Beibehaltung der ursprünglichen Flugdaten zum FAMILY-Tarif neu ausgestellt werden.

 
Ausnahmsweise untenstehenden Vorgang befolgen:

  1. Ticket im selben RBD neu ausstellen, da keine zusätzlichen Kosten berechnet werden.
  2. Das neue Tarifbetrag-Feld sollte den ursprünglichen Tarifbetrag/Tarifbasis zeigen.
  3. Die Steuern sollten den neuen Steuerbetrag zeigen.
  4. Die Tarifkonstruktion sollte mit dem ursprünglichen Tarifbetrag aktualisiert werden.
  5. Fügen Sie untenstehende „Endorsement BOX“ hinzu: “FE DTOF” (due to old fare)

 
Vorsicht:
Wenn:
- es keine Business Class gibt
- der neue Preis gleich hoch oder höher ist als der ursprüngliche Tarif
- ein höheres RBD verfügbar ist
- ein höherer Gesamttarifbetrag durch Aufstufung der unveränderten Komponente möglich ist
- der Passagier eine Routenänderung verlangt
 
dann muss der normale Vorgang für die freiwillige Neuausstellung folgen.
Bevor Sie obenstehenden Vorgang für vollkommen ungenutzte Tickets befolgen, kontrollieren Sie die neue Preisgestaltung, um zu bestätigen, ob der neue Tarifbetrag gleich hoch, höher oder niedriger ist.
In jedem anderen Fall, in dem der Passagier mit der Zahlung der Flugpreisdifferenz nicht einverstanden ist (im Fall einer Aufstufung in Business Class oder einer Umbuchung der gesamten Reiseroute, um einen höheren Tarifbetrag zu erhalten), kann das Ticket nur freiwillig gemäß den Tarifbestimmungen rückerstattet werden.

2. Bei einer Änderung des Herkunftslandes.

Reisebüros dürfen ein Ticket neu ausstellen, wenn das Herkunftsland geändert wird.

Beispiele:
ATH-CDG

Änderung zu FRA-ATH -> Erlaubt

Erlaubt sowohl von der Reiseagentur als auch von A3.


LON-ATH

Änderung zu CPH-HER -> Erlaubt

Erlaubt sowohl von der Reiseagentur als auch von A3

 
ATH-FCO

Änderung zu ATH-CDG

 
Erlaubt sowohl von der Reiseagentur als auch von A3


ATH-BRU-ATH

Änderung zu LON-ATH-LON erlaubt

Erlaubt sowohl von der Reiseagentur als auch von A3.


Ursprüngliches Ticket: ATH-CDG-ATH

Änderung zu CDG-ATH-CDG erlaubt

Erlaubt sowohl von der Reiseagentur als auch von A3


ATH-FCO-ATH

ATH-FCO bereits geflogen

FCO-ATH soll in CDG-ATH geändert werden

Erlaubt.

Abflug ist ATH, Ticket wird teilweise genutzt.

Reiseagenturen können also ATH-FCO-ATH in ATH-FCO-/CDG-ATH ändern/umbuchen/neu ausstellen.


3. Von Inland zu Inland (zwischen Griechenland-Griechenland) und von International zu International (zwischen Griechenland-International v.v. oder International-International)

Beispiele:
Inland zu Inland

SKG-ATH-SKG

ATH-HER-ATH

CHQ-ATH-SKG-ATH-CHQ

International zu International

MXP-ATH-MXP


FCO-ATH-FCO

Reiseagenturen dürfen aufgrund der unterschiedlichen Mehrwertsteuer zwischen Inlands- und Auslandsflügen keine Inlandsflüge auf internationale und internationale Flüge auf Inlandsflüge umschreiben.

Beispiel:

Original-Ticket

ATH-SKG

Änderung in ATH-MXP

Nicht erlaubt durch eine Reiseagentur.

Eine solche Neuausstellung („reissue“) kann nur direkt von A3 vorgenommen werden.


4. Neuausstellung („reissue“) mit Couponsequenz

Gleiche Richtlinie wie oben.


Eine Neuausstellung mit einer Couponsequenz wird in Wirklichkeit als Rerouting-Szenario betrachtet, so dass die Reiseagentur nur dann fortfahren kann, wenn es keine Änderung von international zu inländisch und von inländisch zu international gibt.


Beispiel:

ATH-SKG-ATH

Der Passagier beantragt, den Flug ATH-SKG zu stornieren.

Die neue Reiseroute lautet SKG-ATH

Der neue Abflugort ist also SKG, der sich im selben Land wie der ursprüngliche Abflugort (ATH) befindet.

In diesem Fall kann die Reiseagentur mit der Neuausstellung fortfahren

FCO-ATH-FCO

Der Passagier beantragt die Stornierung von FCO-ATH

Die neue Reiseroute lautet ATH-FCO

Eine solche Neuausstellung kann sowohl von der Reiseagentur als auch von A3 durchgeführt werden.

5. Wenn der Reiseagent eine Neuausstellung mit refundable balance vornimmt (Tarif/Steuern oder beides).

Das neue Ticket sollte nur die Beträge für die Segmente, die benutz werden oder schon benutzt wurden enthalten.

Auch wenn der Tarif des stornierten Coupons nicht erstattungsfähig (nonrefundable) ist und nicht rückerstattet wird, sollte der Tarifbetrag des stornierten Coupons nicht im Tarifbetrag des neuen Tickets erscheinen.

Der Reiseagent muss für den erstattungsfähigen Betrag wie folgt vorgehen:

- Mit der refund application fortfahren über den BSP Link

Oder

- Eine Email an A3 revenue accounting (revenueA3@aegeanair.com) schicken, um die Rückerstattung der erstattungsfähigen Beträge anzufragen (Ticketnummer und stornierte Segmente müssen in der Email aufgeführt werden). A3 wird die Beträge überprüfen und ein ACM (credit memo) ausstellen.

6. Sowohl für völlig unbenutzte als auch für teilweise benutzte Tickets gelten die Bedingungen für die Neuausstellung, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen oder des vorherigen (im Falle der Neuausstellung) Preises galten.

Prüfen Sie die Tarifhinweise der ursprünglichen Route und Tarifbasis, aber für das Datum der Neuausstellung.

7. A3 und OA können jegliche Neuausstellung (Umbuchung/Routenänderung) an einem Reiseagentur-Ticket vornehmen.

Im Fall, dass ein refundable balance Betrag existiert.

Der A3/OA Agent wird das Ticket mit einem EMD RSVR neu ausstellen (für den refundable balance Betrag) und den Passagier informieren, dass er die Reiseagentur wegen der Rückerstattung kontaktieren muss.

Der Reiseagent kann in diesem Fall nicht die Rückerstattung über das GDS ausführen. Es muss ein refund application über das BSP ausgefüllt werden und die Rückerstattung muss mit der Ticketnummer des ursprünglichen Tickets und der EMD Nummer angefragt werden.

8. Reiseagenten dürfen keine EMDs für Strafgebühren (gemäß den Tarifregelungen) ausstellen.

Jegliche Beträge, die für Strafgebühren eingezogen werden sollen, müssen in dem neu ausgestellten/umgeänderten Ticket in das Steuern-Feld mit untenstehenden Codes eingefügt werden:

  • Distribution Channel Fee – DCF* Gebühr: YR    (Mit Wirkung zum 1. Januar 2021)
  • Rebooking/penalty fee (Umbuchugs/Strafgebühr): DU (nicht erstattbar)
  • Name change fee (Namensänderungs-Gebühr): OC (nicht erstattbar)

* Weitere Informationen finden Sie unter Distribution Channel Fee - DCF in unserem Reisebüro-Info-Guide (Kapitel DCF v3.0). 

Falls ein Ticket, welches bereits einmal neu ausgestellt wurde und einen der obenstehenden Codes beinhaltet, zur erneuten Ausstellung über die Reiseagentur oder dem Carrier (A3/OA) vorgelegt wird, sind diese Beträge nicht erstattungsfähig und sollen nicht rückerstattet werden.

Wenn also der Agent die ursprünglichen Steuern (im ursprünglichen Ticket) und die neuen Steuern (in der neuen Reiseroute) überprüft und diese Codes im neuen Preis nicht existieren, sollte der Agent diese nicht für eine Rückerstattung berücksichtigen.

Diese Codes sind Strafgebühren, die für die vorherige Neuausstellung (Umbuchung/Routenänderung) eingezogen wurden und sollten bestehen bleiben und auf dem Ticket der erneuten Neuausstellung normal erscheinen.

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