WICHTIGER HINWEIS

  1. Eine Änderung des Datums und/oder des Fluges und/oder ein “rerouting” auf A3-Flüge ist nur zulässig, wenn die Flugplanänderung mehr als 31 Minuten beträgt und / oder, zu einer Fehlverbindung führt und / oder,  es nur einen Flug am Tag gibt.
  2. Endorsement Box: 
    a) Fluggäste, die von annullierten A3-Flügen : “INVOL REROUT DUE TO A3 CANCELLATION”
    b) Fluggäste die von umdisponierten von Streiks: “INVOL REROUT DUE TO ATC OR H.C.A.A STRIKE”
    c) In jedem anderen Szenario:  “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
  3. Kann dem Passagier nur dann eine vollständige Erstattung angeboten werden (über “refund notice” per CRS), wenn der Zeitunterschied zwischen dem ursprünglichen Flug und dem neuen Flug mehr als 31 Minuten beträgt oder wenn sich Probleme bei dem Anschluss des Passagiers ergeben.
  4. Waiver code for refund
    a) Fluggäste, die von annullierten A3-Flügen : “DUE TO A3 CANCELLATION”
    b) Fluggäste die von umdisponierten von Streiks: “DUE TO ATC OR H.C.A.A STRIKE”
    c) In jedem anderen Szenario:  “DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”

Wichtige Anmerkungen

 

Reiseagenturen in allen Märkten können „involuntary reissue“ nur in den unten aufgeführten Fällen vornehmen:

  • 390/050 Tickets
  • wenn die ursprüngliche und die neue Reiseroute nur A3 prime/OA prime-Flüge enthält und enthalten wird.
    Wenn die ursprüngliche und die neue Reiseroute nur A3 „marketing“/OA „operating“ und/oder OA „marketing“/A3 “operating“ Flüge enthält und enthalten wird.

In allen anderen unten genannten Fällen darf und sollte „involuntary reissue“ nur von A3-Büros bearbeitet werden:

  • OAL („other Airlines“) Bestände („stocks“)
  • die Flugroute umfasst A3 „marketing“/OAL „operating“ Flüge mit Ausnahme von OA und wird dies auch in Zukunft tun
  • Die Flugroute umfasst OAL „operating“ Flüge und wird dies auch in Zukunft tun
  • „Re-Protection“ Abkommen
Wichtiger Hinweis:

Die A3-Richtlinie entspricht den IATA-Vorschriften, wonach im Falle einer „involuntary reissue“ nur die betroffenen Coupons „involuntary“ in einem neuen Ticket neu ausgestellt werden müssen. Alle Coupons, die nicht betroffen sind, müssen weiterhin im ursprünglichen Ticket als offen zur Verwendung bestehen bleiben.

Da aber dieses Verfahren technisch von anderen GDS nicht unterstützt wird (nur Travelport und Amadeus unterstützen dieses Verfahren), muss bei allen GDS, wenn Die Reiseagentur das „involuntary“ Verfahren durchführt, das gesamte Ticket neu ausgestellt werden und nicht nur die betroffenen Coupons.).

Dies ist ein Ausnahmeverfahren nur für GDS (einschließlich Amadeus) und nicht für A3-Büros.
A3 Offices befolgen weiterhin die IATA-Vorschriften.

Beispiel:

SKG-ATH-BRU-ATH-SKG
SKG-ATH Flug wird storniert
Neue Reiseroute mit Flug von AXD-ATH
AXD-ATH-BRU-ATH-SKG

Die betroffenen Coupons sind nur Coupon 1 für SKG-ATH zu AXD-ATH
und Coupon 2 ATH-BRU als Anschlussflug mit AXD-ATH
Verfahren für A3 Offices:
Die Coupons 3 und 4 (BRU-ATH-SKG) sind nicht betroffen und sollten nicht auf das neue Ticket übertragen werden.

Verfahren für GDSs
Alle oben genannten Coupons (einschließlich 3 und 4) müssen neu ausgestellt und auf das neue Ticket übertragen werden.

Achtung:

„involuntary rerouting“ kann und sollte nur von der Fluggesellschaft durchgeführt werden. Reiseagenturen dürfen aus mehreren Gründen kein „involuntary rerouting“ vornehmen. Die wichtigsten:

  • IATA Resolution 735D
  • Um Fehler zu vermeiden, falls der Fluggast eine weitere Änderung des Flugscheins beantragt (von „involuntary“ sollte in „voluntary“ geändert werden)
  • Bei einem Wechsel des Carriers handelt es sich ebenfalls um ein „rerouting“. Es gilt, Missverständnisse und Fehler bei Interline-Abkommen und bei den Richtlinien anderer Fluggesellschaften zu vermeiden.
  • Vermeidung von Problemen bei der Aktualisierung des Freigepäcks.

Richtlinien der Flugplanänderung

Definition

Eine Flugplanänderung ist jede Änderung der Durchführung eines Fluges, die eine Benachrichtigung der Passagiere erfordert. Dabei kann es sich um eine Änderung der Ankunfts- oder Abflugzeiten, der Flugnummer oder der Buchungsklasse (RBD), der Flugfrequenz oder der angeflogenen Flughäfen handeln.
Gemäß dem Fluggasttarif („Passenger Air Tariff“), sind bei „involuntary rerouting“ und nachfolgenden Änderungen die Neuausstellung von Flugscheinen und die Änderung der Buchungsdaten auf dem Flugschein nur den Luftfahrtunternehmen vorbehalten.

Ausnahmsweise gestattet Aegean die Durchführung von Buchungsänderungen und „involuntary reissues“ durch Reiseagenturen nur in den unten aufgeführten Fällen (1-5) und für bestimmte gültige Daten*, zu den folgenden Bedingungen:

  • Eine Änderung des Datums und/oder des Fluges und/oder ein „rerouting“ auf A3-Flüge ist nur zulässig, wenn die Flugplanänderung: 
  • mehr als 31 Minuten beträgt und / oder
  • zu einer Fehlverbindung führt und / oder
  • es nur einen Flug am Tag gibt.

*Die für die einzelnen Fälle (1-5) geltenden Daten können der folgenden Tabelle entnommen werden

Geltende Daten Für Jeden Fall (1-5)  Verfahren Zum Ticketing Bei „Involuntary Reissue“  

Geltende Daten Für Jeden Fall (1-5)

1. Fluggäste, die von annullierten A3-Flügen betroffen sind “Involuntary reissue” für den Sommerflugplan kann innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum, an dem Sie über Ihr GDS über die Flugannullierung informiert wurden, vorgenommen werden.                          

Verfahren Zum Ticketing Bei „Involuntary Reissue“ 

Verfahren Zum Ticketing Bei „Involuntary Reissue“ 

Auf dem neuen Ticket muss vermerkt sein, dass es aufgrund einer „involuntary reroute“ ausgestellt wurde.

Aus diesem Grund müssen Sie die folgenden Schritte  bei “involuntary reissue” einhalten:

a) Die „fare construction“ (FC) muss mit dem „involuntary indicator“ (I-) beginnen plus die genaue “FC” des ursprünglichen Tickets (= Übertragung der ursprüngliche Fare Calculation, Fare, Tax, Equivalent Fare Paid und Fare Basis auf das neue Ticket)

b) Eingabe in die “Endorsement Box”:

1. “INVOL REROUT DUE TO A3 CANCELLATION”
2. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
3. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
4. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
5. “INVOL REROUT DUE TO ATC OR H.C.A.A STRIKE”

Verfahren Zum Ticketing Bei „Involuntary Reissue“ 

Auf dem neuen Ticket muss vermerkt sein, dass es aufgrund einer „involuntary reroute“ ausgestellt wurde.

Aus diesem Grund müssen Sie die folgenden Schritte  bei “involuntary reissue” einhalten:

a) Die „fare construction“ (FC) muss mit dem „involuntary indicator“ (I-) beginnen plus die genaue “FC” des ursprünglichen Tickets (= Übertragung der ursprüngliche Fare Calculation, Fare, Tax, Equivalent Fare Paid und Fare Basis auf das neue Ticket)

b) Eingabe in die “Endorsement Box”:

1. “INVOL REROUT DUE TO A3 CANCELLATION”
2. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
3. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
4. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
5. “INVOL REROUT DUE TO ATC OR H.C.A.A STRIKE”

Geltende Daten Für Jeden Fall (1-5)

2. Fluggäste von der Frequenzreduzierung der A3-Flüge betroffen “Involuntary reissue” für den Sommerflugplan kann innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum, an dem Sie über Ihr GDS über die Frequenzreduzierung informiert wurden, vorgenommen werden.                                       

Verfahren Zum Ticketing Bei „Involuntary Reissue“ 

Verfahren Zum Ticketing Bei „Involuntary Reissue“ 

Auf dem neuen Ticket muss vermerkt sein, dass es aufgrund einer „involuntary reroute“ ausgestellt wurde.

Aus diesem Grund müssen Sie die folgenden Schritte  bei “involuntary reissue” einhalten:

a) Die „fare construction“ (FC) muss mit dem „involuntary indicator“ (I-) beginnen plus die genaue “FC” des ursprünglichen Tickets (= Übertragung der ursprüngliche Fare Calculation, Fare, Tax, Equivalent Fare Paid und Fare Basis auf das neue Ticket)

b) Eingabe in die “Endorsement Box”:

1. “INVOL REROUT DUE TO A3 CANCELLATION”
2. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
3. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
4. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
5. “INVOL REROUT DUE TO ATC OR H.C.A.A STRIKE”

Geltende Daten Für Jeden Fall (1-5)

3. Fluggäste, die von den gestrichenen A3-Flügen betroffen sind “Involuntary reissue” für den Sommerflugplan kann innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum, an dem Sie über Ihr GDS über die eingestellte Strecke informiert wurden, erfolgen.                          

Verfahren Zum Ticketing Bei „Involuntary Reissue“ 

Verfahren Zum Ticketing Bei „Involuntary Reissue“ 

Auf dem neuen Ticket muss vermerkt sein, dass es aufgrund einer „involuntary reroute“ ausgestellt wurde.

Aus diesem Grund müssen Sie die folgenden Schritte  bei “involuntary reissue” einhalten:

a) Die „fare construction“ (FC) muss mit dem „involuntary indicator“ (I-) beginnen plus die genaue “FC” des ursprünglichen Tickets (= Übertragung der ursprüngliche Fare Calculation, Fare, Tax, Equivalent Fare Paid und Fare Basis auf das neue Ticket)

b) Eingabe in die “Endorsement Box”:

1. “INVOL REROUT DUE TO A3 CANCELLATION”
2. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
3. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
4. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
5. “INVOL REROUT DUE TO ATC OR H.C.A.A STRIKE”

Geltende Daten Für Jeden Fall (1-5)

4. Fluggäste von Zeitverschiebungen bei A3-Flügen betroffen “Involuntary reissue” für den Sommerflugplan kann innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum, an dem Sie über Ihr GDS über die Zeitänderung informiert wurden, vorgenommen werden.                          

Verfahren Zum Ticketing Bei „Involuntary Reissue“ 

Verfahren Zum Ticketing Bei „Involuntary Reissue“ 

Auf dem neuen Ticket muss vermerkt sein, dass es aufgrund einer „involuntary reroute“ ausgestellt wurde.

Aus diesem Grund müssen Sie die folgenden Schritte  bei “involuntary reissue” einhalten:

a) Die „fare construction“ (FC) muss mit dem „involuntary indicator“ (I-) beginnen plus die genaue “FC” des ursprünglichen Tickets (= Übertragung der ursprüngliche Fare Calculation, Fare, Tax, Equivalent Fare Paid und Fare Basis auf das neue Ticket)

b) Eingabe in die “Endorsement Box”:

1. “INVOL REROUT DUE TO A3 CANCELLATION”
2. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
3. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
4. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
5. “INVOL REROUT DUE TO ATC OR H.C.A.A STRIKE”

Geltende Daten Für Jeden Fall (1-5)

5.Fluggäste, die von umdisponierten oder gestrichenen A3-Flügen aufgrund von Streiks/Arbeitsunterbrechungen der A.T.C oder H.C.A.A betroffen sind.

Verfahren Zum Ticketing Bei „Involuntary Reissue“ 

Verfahren Zum Ticketing Bei „Involuntary Reissue“ 

Auf dem neuen Ticket muss vermerkt sein, dass es aufgrund einer „involuntary reroute“ ausgestellt wurde.

Aus diesem Grund müssen Sie die folgenden Schritte  bei “involuntary reissue” einhalten:

a) Die „fare construction“ (FC) muss mit dem „involuntary indicator“ (I-) beginnen plus die genaue “FC” des ursprünglichen Tickets (= Übertragung der ursprüngliche Fare Calculation, Fare, Tax, Equivalent Fare Paid und Fare Basis auf das neue Ticket)

b) Eingabe in die “Endorsement Box”:

1. “INVOL REROUT DUE TO A3 CANCELLATION”
2. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
3. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
4. “INVOL REROUT DUE TO A3 FLIGHT RE-SCHEDULE”
5. “INVOL REROUT DUE TO ATC OR H.C.A.A STRIKE”


1. Fluggäste, die von annullierten A3-Flügen betroffen sind


Werden Flüge mehr als 14 Tage im Voraus annulliert, erhalten die Fluggäste keine Ausgleichszahlungen gemäß der EU-Verordnung 261/2004.
Zum Zeitpunkt der Flugstornierung, werden alle Passagierbuchungen storniert und der PNR-Status wird zu UN.

Passagiere mit einem bereits ausgestellten Ticket müssen von der Reiseagentur, das die Buchung ausgeführt hat, kontaktiert werden und es muss ihnen ein alternativer A3 Flug (gleiche Streckenführung) am selben Tag oder einen Tag früher/später ohne zusätzliche Kosten in derselben RBD (Warteliste wird nicht akzeptiert) angeboten werden,  und Die Reiseagentur muss die „involuntary reissue“ gemäß dem in der obigen Tabelle beschriebenen Verfahren vornehmen.

2. Fluggäste von der Frequenzreduzierung der A3-Flüge betroffen

 
Alle Buchungen werden nach Möglichkeit automatisch auf Flüge am selben Tag umgebucht („re-accommodation“).

Passagiere mit einem bereits ausgestellten Ticket müssen von der Reiseagentur, das die Buchung ausgeführt hat, kontaktiert werden. Die „re-accommodation“ erfolgt in derselben RBD, und die bereits ausgestellten Tickets werden automatisch revalidiert.

Falls die Flugzeit nach der „re-accommodation“ für die Passagiere ungünstig ist, oder wenn sie aufgrund der Zeitplanung des neu gebuchten Fluges Anschlüsse verpassen, können die Passagiere auf einen alternativen A3 Flug (gleiche Streckenführung) am selben Tag oder einen Tag früher/später ohne zusätzliche Kosten in derselben RBD (Warteliste wird nicht akzeptiert) angeboten werden,  und Die Reiseagentur muss die „involuntary reissue“ gemäß dem in der obigen Tabelle beschriebenen Verfahren vornehmen. 

3. Fluggäste, die von den gestrichenen A3-Flügen betroffen sind


Zum Zeitpunkt der Flugstornierung werden alle Passagierbuchungen storniert und der PNR-Status wird zu UN. Passagiere mit einem bereits ausgestellten Ticket müssen von der Reiseagentur, das die Buchung ausgeführt hat, kontaktiert werden und es muss ihnen ein alternativer A3 Flug (gleiche Streckenführung) am selben Tag oder einen Tag früher/später ohne zusätzliche Kosten in derselben RBD (Warteliste wird nicht akzeptiert) angeboten werden,  und Die Reiseagentur muss die „involuntary reissue“ gemäß dem in der obigen Tabelle beschriebenen Verfahren vornehmen.

4. Fluggäste von Zeitverschiebungen bei A3-Flügen betroffen 

Für die verlegten Flüge werden alle PNR mit den neuen Flugzeiten aktualisiert und der PNR-Status wird zu TK.
Die Passagiere müssen von der Reiseagentur, das die Buchung ausgeführt hat, kontaktiert werden, um sie über die Änderung der Flugzeiten zu informieren. Die Reiseagentur muss dann den PNR-Status auf HK ändern, und bereits ausgestellten Tickets werden automatisch revalidiert.

Wenn einige oder alle Flugscheine in einem PNR nicht automatisch von A3 revalidiert wurden, müssen Sie eine „involuntary reissue“ gemäß dem in der obigen Tabelle beschriebenen Verfahren vornehmen (VERFAHREN ZUM TICKETING BEI „INVOLUNTARY REISSUE“).

Passagiere mit einem bereits ausgestellten Ticket, die einen Anschlussflug verpassen, oder bei denen der Zeitunterschied zwischen dem ursprünglichen Flug und dem neuen Flug mehr als 31 Minuten oder mehr beträgt, können auf einen alternativen A3 Flug (gleiche Streckenführung) am selben Tag oder einen Tag früher/später ohne zusätzliche Kosten in derselben RBD (Warteliste wird nicht akzeptiert) angeboten werden,  und Die Reiseagentur muss die „involuntary reissue“ gemäß dem in der obigen Tabelle beschriebenen Verfahren vornehmen. 

Achtung


Bei Hin- und Rückflugtickets, bei denen die Flugplanänderung auf dem Hinflug stattfindet, ist eine Änderung des Rückfluges zulässig, jedoch muss eine Umbuchung vorgenommen werden:

Α) in dieselbe Buchungsklasse und in dieselbe Kabine wie ursprünglich gebucht.
Β) mit derselben Zeitdifferenz, die auf den Flugplanwechsel zutrifft
Beispiel:

ΑTHSKG M 10NOV 08:00am, Flugplanänderung zu: ATHSKG M 10NOV 09:10am
SKGATH S 22NOV 16:00pm, darf geändert werden in: SKGATH S 22NOV 17:00pm

  • Bei Rückflug- oder Umsteigetickets, die auf einem anderen Flugschein als dem geänderten Flug ausgestellt sind, ist eine Änderung zulässig, ohne dass zusätzliche Gebühren und Steuern sowie gegebenenfalls eine Umbuchungsgebühr anfallen.
Beispiel:

Erstes Ticket:  390 3455555555 KLXSKG Y 1ONOV 11:00am, neue Zeit: 12:30.
Zweites Ticket:  390 3466666666 SKGFRA T 10NOV 13:00pm, Umgebucht zu: SKG Q ATH K FRA.


(Der Passagier muss keine Tarif- / Steuerdifferenz oder ggf. Umbuchungsgebühr zahlen).
Hinweis: Wenn der Rück-/ Anschlussflug mit einem getrennten Ticket einer beliebigen ANDEREN Fluggesellschaft erfolgt, gelten die Bestimmungen und Bedingungen des getrennten Tickets.

5. Fluggäste, die von umdisponierten oder gestrichenen A3-Flügen aufgrund von Streiks/Arbeitsunterbrechungen der A.T.C oder H.C.A.A betroffen sind


Bei umdisponierten Flügen werden alle PNR mit den neuen Flugzeiten aktualisiert, und der PNR-Status wird zu TK.

Bei stornierten Flügen werden alle Passagierbuchungen storniert, und der PNR-Status wird zu UN.

In beiden Fällen müssen die Passagiere von der Reiseagentur, das die Buchung vorgenommen hat, kontaktiert werden. Nur bei neu angesetzten Flügen sollte Die Reiseagentur den PNR-Status in HK ändern, und die bereits ausgestellten Flugscheine werden automatisch revalidiert.

Wenn einige oder alle Flugscheine in einem PNR nicht automatisch von A3 revalidiert wurden, müssen Sie eine „involuntary reissue“ gemäß dem in der obigen Tabelle beschriebenen Verfahren vornehmen (VERFAHREN ZUM TICKETING BEI „INVOLUNTARY REISSUE“).

Passagiere mit einem bereits ausgestellten Ticket, die einen Anschlussflug verpassen, oder bei denen der Zeitunterschied zwischen dem ursprünglichen Flug und dem neuen Flug mehr als 31 Minuten beträgt, können auf einen alternativen A3 Flug (gleiche Streckenführung) am selben Tag oder einen Tag früher/später ohne zusätzliche Kosten in derselben RBD (Warteliste wird nicht akzeptiert) angeboten werden,  und Die Reiseagentur muss die „involuntary reissue“ gemäß dem in der obigen Tabelle beschriebenen Verfahren vornehmen.

6. Passagiere mit ausgestellten Gruppen-Buchungen, die von einem der Fälle 1-5 betroffen sind


Für ausgestellte Gruppen-Buchungen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Aegean Group Desk. 

Die Punkte 1-6 betreffen nur Flüge, die annulliert und/oder umdisponiert wurden, oder Reisen, die von solchen Annullierungen betroffen sind (z. B. Anschlussflüge), nicht für ander Flüge, die normal nach Plan durchgeführt werden.

7. Fluggäste, die von einer A3-Abflugverspätung betroffen sind


Für Flüge, bei denen eine Verspätung des Abflugs in letzter Minute angekündigt wird (der Fluggast befindet sich am Flughafen), können Sie nur dann ein „involuntary refund“ durchführen, wenn die Verspätung mehr als 5 Stunden beträgt (gemäß der europäischen Verordnung 261).

8.„Rerouting”  


Dies ist zulässig, wenn der ursprüngliche Flug nicht mehr durchgeführt wird oder die Frequenz des Fluges verringert wird. In diesem Fall können Sie einen alternativen, von Aegean durchgeführten Flug in einer anderen Stadt/Flughafen desselben Landes oder, falls nicht verfügbar, einen von Aegean durchgeführten Flug im nächstgelegenen Land (derselben Region) prüfen.

Beispiel: ATH-EIN wird zu ATH-AMS
*Ein „involuntary Rerouting“  wird vorgeschlagen, wenn bei der ursprünglich ausführenden Fluggesellschaft keine Flüge verfügbar sind oder der alternative Flug für den Kunden nicht geeignet ist. Das „involuntary Rerouting“ kann nur für denselben Reisetag erfolgen wie der ursprünglich stornierte Flug.

 

9.Auswahl einer alternativen Fluggesellschaft

Die Wahl einer alternativen Fluggesellschaft, wenn es keine alternativen Flüge von Aegean gibt / eine Fehlverbindung verursacht wird / die Annullierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Abflug erfolgt, wird evaluiert*, indem eine Anfrage im Aegean Hub mit der Kategorie „involuntary reissue due to schedule change or misconnetion“ gesendet wird.
*Es bestehen Vereinbarungen zu „re-protection“.
 

Erstattung

  • Aktive Reiseagenturen dürfen die ursprünglich von ihnen selbst ausgestellten Reisedokumente erstatten (dieselbe IATA wie die ursprünglich ausstellende Agentur).
  • Reiseagenturen dürfen keine von Aegean Airlines oder Olympic Air ausgestellten Tickets erstatten.
  • Aktive Reiseagenturen dürfen keine Reisedokumente erstatten, die nicht ursprünglich von ihrer eigenen IATA (Büro) ausgestellt wurden.

 
In Fall 1,7,8 & 9 kann dem Passagier immer eine vollständige Erstattung des Tickets über „refund notice“ per CRS angeboten werden.

In den Fällen 2, 3 und 4 kann dem Passagier nur dann eine vollständige Erstattung angeboten werden (über „refund notice“ per CRS), wenn der Zeitunterschied zwischen dem ursprünglichen Flug und dem neuen Flug mehr als 31 Minuten beträgt oder wenn sich Probleme bei dem Anschluss des Passagiers ergeben.

In Fall 5 kann dem Passagier bei annullierten Flügen immer eine vollständige Erstattung angeboten werden (über „refund notice“ per CRS) und bei umdisponierten nur dann, wenn der Zeitunterschied zwischen dem ursprünglichen Flug und dem neuen Flug mehr als 31 Minuten beträgt oder wenn sich Probleme bei dem Anschluss des Passagiers ergeben.

In allen diesen Fällen ist eine vollständige Erstattung möglich (über den BSP-Link), wenn die Änderung oder Annullierung Probleme beim Anschluss hervorruft und der Anschlussflug in einem anderen PNR existiert und nachgewiesen werden kann (OAL-/Schiffs-/Zugticket usw. muss vorgelegt werden).

Wichtiger Hinweis: Wenn A3 bei einer Flugplanänderung das ursprünglich ausgestellte Ticket als „involuntary reissue“ neu ausstellt (z. B. neues Ticket ab 390-24...) und das ursprüngliche, vom Reisebüro ausgestellte Ticket den Status "EXCHANGE" hat, kann die Erstattung nur mit einer „Refund Application“ (R/A) über den BSP-Link bearbeitet werden.